Wie die Gemeinde Frutigen berichtet, werden bis Mitte August 2022 die Rechnungen für die Hundetaxe 2022 verschickt.
Hund
Ein Hund tobt im Wasser. (Symbolbild) - dpa
Ad

Die Einwohnergemeinde Frutigen erhebt eine Hundetaxe gemäss Artikel 13 des kantonalen Hundegesetzes vom 27. März 2012. Taxpflichtig für das jeweilige Jahr sind alle Hundehaltenden, die am 1. August 2022 in der Gemeinde Wohnsitz haben und deren Hund mehr als sechs Monate alt ist. Die Hundetaxe beträgt gemäss Hundereglement der Einwohnergemeinde Frutigen vom 7. März 2013 60 Franken je Tier.

Bis Mitte August 2022 werden die Rechnungen für die Hundetaxe 2022 verschickt. Die Rechnungsstellung an die Hundehaltenden in Frutigen erfolgt aufgrund der nationalen Datenbank für gekennzeichnete Heimtiere, Amicus.

Hundehaltende, die keine Rechnung erhalten, haben sich bis spätestens am 5. September 2022 bei der Gemeindeverwaltung zu melden, damit eine Rechnung zugestellt werden kann.

Wichtige Hinweise für Hundehalter

Alle Hunde in der Schweiz müssen eindeutig und fälschungssicher markiert, also gechippt und bei Amicus registriert sein. Tierhalter, die einen Hund erwerben oder für länger als drei Monate übernehmen, sind verpflichtet, dies innerhalb von zehn Tagen bei Amicus zu melden. Ebenso müssen die Tierhalter den Tod ihres Hundes in der Datenbank mutieren.

Handänderungen sind innerhalb von zehn Tagen bei Amicus zu mutieren. Bei Neueintragungen von Besitzern oder Adressänderungen sollen sich die Hundebesitzer an die Gemeinde wenden, damit sie die Angaben bei Amicus erfassen kann. Hundemarken sind nicht mehr obligatorisch, sie behalten jedoch ihre Gültigkeit.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

1. AugustFrankenHundTodFrutigen