Frutigen BE: Dachsanierung, Finanzplan und neue Bibliothekszeiten
Der Gemeinderat von Frutigen BE saniert das löchrige Dach der Sporthalle Widi samt PV-Anlage für 825'000 Franken. Dazu kommen Finanzplan und Bibliothekszeiten.

Im Jahr 2022 wurde festgestellt, dass das Dach der Sporthalle Widi in einem schlechten Zustand ist. Das im Anschluss geplante Sanierungsprojekt für das Sporthallendach mit einer Ergänzung durch eine PV-Anlage fand zu seiner Zeit im Gemeinderat jedoch keine Mehrheit. Aufgrund der aktuellen, baulichen Situation des Sporthallendachs wurde das Projekt erneut aufgegriffen und überarbeitet.
Nebst der Sanierung des Sporthallendachs soll wiederum eine PV-Anlage vorgesehen werden. Darüber hinaus macht es Sinn, die PV-Anlage mit einer Speicherbatterie sowie einer Ladestation für Elektroladefahrzeuge zu ergänzen.
Der Sanierungsbedarf des 26-jährigen Dachs der Sporthalle Widi ist gänzlich unbestritten. Das Dach weist an verschiedenen Stellen Löcher auf und es tropft in die Halle. Mit der Sanierung des Hallendachs bietet sich die Gelegenheit, eine PV-Anlage zu montieren.
Der durch die PV-Anlage erzeugte Strom wird aus betriebswirtschaftlichen Gründen optimalerweise durch die Nutzung der Sporthalle Widi selbst verbraucht. Dies, weil der Strompreis, für den in das öffentliche Netz eingespeiste Strom, sehr unterschiedlich sein kann. Neben dem Verbrauch des erzeugten Stroms durch die Nutzung der Sporthalle Widi, kann mit einer Ladestation für Elektrofahrzeuge zusätzlicher Strom direkt verkauft werden, was einem öffentlichen Interesse entspricht.
Der Gemeinderat geht, bei Investitionskosten für die PV-Anlage mit Batterie im Umfang von CHF 825'000.00, davon aus, dass die Investition in die PV-Anlage sich ab dem Jahr 2036 rechnen wird. Die erzielten Einsparungen resultierten dabei insbesondere aus den geringeren Stromkosten für die Nutzung des selbst erzeugten Stroms.
Der Gemeinderat ist überzeugt, mit dem vorliegenden Projekt, der Gemeindeversammlung vom 7. Dezember 2026 eine nachhaltige und wirtschaftlich attraktive Lösung für das sanierungsbedürftige Sporthallendach bieten zu können und freut sich über den konstruktiven Austausch mit der Bevölkerung.
Finanzplan 2026-2031 Prognoseannahmen
Der Gemeinderat hat die Annahmen zur Entwicklung des Finanzplans 2026 bis 2031 verabschiedet. Er geht davon aus, dass die Einkommens-, die Vermögens-, die Gewinn- und die Kapitalsteuern einen Zuwachs zwischen 1 und 2 Prozent pro Jahr erfahren werden.
Bei den Liegenschaftssteuern rechnet er konstant mit einem Zuwachs von CHF 10'000.00 pro Jahr. Speziell zu erwähnen ist die Auszahlung der 13-AHV-Rente und die geplante Abschaffung des Eigenmietwerts, welche unter Umständen massiven Einfluss auf die Höhe der erhobenen Steuern haben werden.
Bei der mittleren Wohnbevölkerung rechnet er mit einer Zunahme von jährlich 15 Personen. Diese hat Auswirkungen auf die Lastenverteilungen (Verbundaufgaben von Kanton und Gemeinden) und in reduziertem Umfang auf die Einkommens- und Vermögenssteuern.
Gemeindebibliothek; Anpassung der Sommeröffnungszeiten
Das Personal der Gemeindebibliothek schlägt vor, aufgrund des veränderten Nutzungsverhaltens in den Ferien, die Öffnungszeiten der Bibliothek während den Sommerferien zu reduzieren. Erfahrungsgemäss fallen die Zahlen der Besuchenden in den Sommerferien etwas tiefer aus und viele Familien beziehen ihre Medien vor dem Ferienbeginn und nutzen sie für einen längeren Zeitraum. Auch personelle Engpässe aufgrund von Ferienbezug der Mitarbeitenden könnten durch geänderte Öffnungszeiten besser koordiniert werden.
Gestützt auf diese Überlegungen sollen die Öffnungszeiten während den Sommerferien wie folgt festgelegt werden;
Dienstag: 14.00–17.30 Uhr (3,5 Std.)
Freitag: 17.00–19.00 Uhr (2 Std.)
Samstag: 09.30–11.30 Uhr (2 Std.)
Im Gegenzug wird die Gemeindebibliothek ganzjährig von Dienstag bis Donnerstag bereits um 14.00 Uhr öffnen und ist damit an diesen Tagen gleichgesetzt.
Am Freitag wird die Bibliothek bis um 19.00 Uhr geöffnet sein. Mit diesen Anpassungen bleiben die Jahresöffnungszeiten der Bibliothek im Umfang unverändert.
Im Weiteren hat der Gemeinderat
– die Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen in der Gemeinde Frutigen aufgehoben und durch eine interne Weisung zur selben Thematik ersetzt;
– die Leistungsvereinbarung zwischen der Wasserversorgungsgenossenschaft Frutigen und der Gemeinde Frutigen genehmigt, welche aufgrund des Zusammenschlusses mit der Wasserversorgung Loo aktualisiert werden musste;
– die Stellungnahme der Gemeinde Frutigen zum Entwurf des kantonalen Integrationsprogramms 2028 bis 2032 genehmigt.












