Frutigen BE: Kein Fussgängerstreifen auf der Leimbachbrücke
In Frutigen BE bleibt der Fussgängerstreifen auf der Leimbachbrücke entfernt. Er erfüllte die Sicherheitsvorgaben nicht – die Gemeinde prüft nun Alternativen.

Während der Sanierung und Umgestaltung der Ortsdurchfahrt Frutigen kam es auf der Oberen Bahnhofstrasse zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen, um die Baustelle zu umfahren. Da der Schulweg vieler Schülerinnen und Schüler und Kindergartenkinder über die Obere Bahnhofstrasse führt, hat die Gemeinde Frutigen auf Anregung von Eltern beschlossen, auf der Leimbachbrücke einen provisorischen Fussgängerstreifen zu erstellen, welcher per Ende Sanierung Ortsdurchfahrt wieder entfernt wurde, da er nicht den Vorgaben des BFU (Beratungsstelle für Unfallverhütung) und des Kantons entsprochen hat. Nach der Demarkierung des Fussgängerstreifens Anfang April 2026 gingen viele Reklamationen von Bürgerinnen und Bürgern auf der Gemeindeverwaltung ein.
Eine erneute Abklärung mit zwei Verkehrsspezialisten der Kantonspolizei Bern und des Kantons bestätigte, dass ein Fussgängerstreifen mehreren Vorgaben des Kantons und des BFU nicht entspricht. Damit ein Fussgängerstreifen eine sichere Querung gewährleistet, müssen folgende grundlegende Sicherheitsaspekte berücksichtigt werden:
Die Sichtweite muss mindestens 55 Meter betragen. Zudem muss die Beleuchtung sicherstellen, dass Fussgängerinnen und Fussgänger nachts bis einen Meter hinter dem Annäherungsbereich erkennbar sind. Ein Fussgängerstreifen darf nicht über mehr als einen Fahrstreifen führen (Schutzinsel). Auf der Seite der Hausnummer 18 kann kein geschützter Wartebereich erstellt werden. Weiter sind mindestens 100 Fussgängerinnen und Fussgänger während der fünf meistbelasteten Stunden eines Durchschnittstages sowie ein täglicher Verkehr von mindestens 3'000 Fahrzeugen erforderlich.
Die Beleuchtung und der geschützte Wartebereich können den Vorgaben angepasst werden. Die Sichtverhältnisse und die Zweistreifigkeit sind dagegen vorgegeben und können nicht durch bauliche Massnahmen verbessert, bzw. erreicht werden.
Die Zählungen der querenden Fussgängerinnen und Fussgänger und des durchschnittlichen Tagesverkehrs zeigen Resultate, die deutlich unter den Vorgaben für einen Fussgängerstreifen liegen. Der Gemeinderat hat die Möglichkeit, einen Fussgängerstreifen zu erstellen, der den vorangehend erwähnten Kriterien nicht entspricht. Es besteht dabei jedoch das Risiko, dass die Gemeinde Frutigen die vollumfängliche Haftung für Unfälle, welche sich bei diesem Fussgängerstreifen ereignen, tragen muss.
Weil die Gemeinde dieses Haftungsrisiko nicht eingehen will, setzt sich die Bauverwaltung aktuell mit verschiedenen anderen Lösungsvarianten auseinander, welche sich zurzeit bei einem externen Planungsbüro, im Hinblick auf deren technischen Umsetzbarkeit, in Prüfung befinden. Auch in Bezug auf die Beleuchtung beim Fussgängerstreifen soll eine Fachperson beigezogen werden, um mögliche Optimierungen zu prüfen und entsprechende Massnahmen zu beurteilen.











