

Betreuungsgutscheine in Frutigen müssen jährlich beantragt werden

Wie die Gemeinde Frutigen berichtet, müssen Gesuche um Betreuungsgutscheine jährlich gestellt werden. Aufgrund von Anpassungen im Online-Portal zur Beantragung der Betreuungsgutscheine «KiBon» sind Anträge für die Gutscheinperiode 2022 bis 2023 erst ab circa April 2022 möglich.
In der Gemeinde Frutigen stehen eine limitierte Anzahl von Betreuungsgutscheinen zur Verfügung. Falls der verfügbare Betrag ausgeschöpft ist, kommt das Gesuch auf die Warteliste und bleibt für die Gesuchsperiode pendent, bis allenfalls wieder Kontingent vorhanden ist.
Es gelten Priorisierungskriterien: Erste Priorität haben Kinder von Eltern, die zur Existenzsicherung erwerbstätig sein müssen. Zweite Priorität haben Kinder, die aufgrund der sozialen Situation im Elternhaus dringend eine familienergänzende Betreuung benötigen.
Gesuche nach deren Eingangsdatum
An dritter Stelle stehen Kinder, deren familienergänzende Betreuung einen Beitrag an ihre soziale Integration leistet und an Vierter stehen Kinder, die wegen der Erwerbstätigkeit ihrer Eltern eine familienergänzende Betreuung benötigen.
Zuletzt kommen Gesuche nach deren Eingangsdatum. Den Antrag kann man direkt über «KiBon» erfassen. Der Gutschein wird bei einem Anspruch und vorhandenem Kontingent ab dem Monat nach der Einreichung des vollständigen Gesuchs ausgegeben.
Weitere Informationen findet man auf der Gemeindewebseite unter «Gesuche Betreuungsgutscheine».