Wie die Gemeinde Wittnau mitteilt, wurde die Bewilligung zum Anlass Fasnachtsfeuer erteilt. Das Fahrverbot auf Waldstrassen wird für die Helfer aufgehoben.
Blick auf Wittnau.
Blick auf Wittnau. - Nau.ch / Simone Imhof
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Der Gemeinderat hat den Anlass Fasnachtsfeuer dem Organisationskomitee Oberdorf und dem Organisationskomitee Unterdorf vom 26. Februar 2023 bewilligt.

Die Öffnungszeiten für das Fasnachtsfeuer werden vom Freitag, 24. Februar, von 22 bis 5 Uhr und vom Samstag, 25. Februar, von 22 Uhr bis und mit Montag, 27. Februar 2023, 5 Uhr, verlängert.

Fahrverbot auf Waldstrassen wird temporär aufgehoben

Die Strassenbeleuchtung bleibt über das ganze Wochenende über Nacht eingeschaltet, ausser während des Fackelumzugs wird die Beleuchtung zwischen 19.55 bis 21 Uhr ausgeschaltet.

Das Fahrverbot auf Waldstrassen wird für die Helfer des Fasnachtsfeuers für den Zeitraum vom 18., 25. bis 27. Februar 2023 temporär aufgehoben.

Sollten nicht immatrikulierte Fahrzeuge im Einsatz sein, wird dies von der Polizei entsprechend geahndet.

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