Wie die Gemeinde Wittnau bekannt gibt, werden Vermieter ersucht, alle Mieterwechsel unverzüglich dem Einwohnerdienst mitzuteilen.
Die Gemeindeverwaltung Wittnau.
Die Gemeindeverwaltung Wittnau. - Nau.ch / Simone Imhof
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Gemäss Register- und Meldegesetz vom 1. Mai 2009 sind Personen, die Wohnraum vermieten oder verwalten, Untermietverhältnisse abschliessen oder Personen während mindestens dreier aufeinanderfolgender Monate oder dreier Monate innerhalb eines Jahres Logis geben, verpflichtet, ein-, um- und wegziehende Personen dem Einwohnerdienst zu melden.

In Mietverträgen oder Wohnbestätigungen ist die administrative Wohnungsnummer aufzuführen und auf Verlangen sind Mieter- und Wohnungslisten zur Verfügung zu stellen.

Die Vermieter werden ersucht, alle Mieterwechsel unverzüglich dem Einwohnerdienst mitzuteilen.

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