Zeiningen AG: Feuerwerksverbot aufgehoben – Waldbrandgefahr bleibt
Der Gemeinderat von Zeiningen AG hat das absolute Feuerwerksverbot per 7. September 2026 aufgehoben. Die Waldbrandgefahr bleibt aber auf Stufe 4 von 5.

Der Gemeinderat Zeiningen hat das am 14. Juli 2026 erlassene absolute Feuerwerksverbot per 7. September 2026 aufgehoben. Das kantonale absolute Feuer- und Feuerwerksverbot wurde ebenfalls aufgehoben. Auf dem Gemeindegebiet Zeiningen gelten damit wieder die ordentlichen kommunalen Bestimmungen betreffend Feuerwerk sowie die aktuell geltenden kantonalen Vorschriften zur Waldbrandgefahr und zum Feuern.
Trotz der Aufhebung des Feuerwerksverbots besteht weiterhin grosse Waldbrandgefahr (Stufe 4 von 5). Es ist daher weiterhin grosse Vorsicht im Umgang mit Feuer geboten.
Es gelten derzeit insbesondere folgende Bestimmungen:
Im Wald und bis 50 Meter zum Waldrand: Feuern jeglicher Art ist verboten. Die Verwendung von Gas- und Elektrogrills ist bei vorsichtigem Einsatz erlaubt.
Im Siedlungsgebiet und im Offenland: Feuern in unbefestigten Feuerstellen ist verboten.
Die Nutzung von befestigten Feuerstellen sowie von Kohle-, Gas- und Elektrogrills ist wieder erlaubt, sofern sich diese nicht in Waldnähe befinden.
Das kantonale Feuerwerksverbot wurde aufgehoben. Es gelten wieder die allgemeinen kommunalen Bestimmungen der Gemeinden.
Der Gemeinderat behält sich vor, bei einer erneuten Verschärfung der Gefahrenlage zusätzliche Einschränkungen anzuordnen. Wir danken der Bevölkerung für die weiterhin gebotene Vorsicht und das verantwortungsvolle Verhalten.






