Wie die Gemeinde Sisseln mitteilt, haben Grundeigentümer bis Ende März 2022 Zeit, Bäume, Sträucher und Hecken gemäss den Vorgaben zurechtzustutzen.
Hauptstrasse Richtung Sisseln.
Hauptstrasse Richtung Sisseln. - Nau.ch / Simone Imhof
Ad

Alle Grundeigentürmer werden gebeten, Bäume, Sträucher und Hecken entlang von Strassen und Wegen sowie bei Einmündungen und Ausfahrten bis Ende März zurückzuschneiden. Der Rückschnitt dient der Sicherheit der Fussgänger und des fahrenden Verkehrs, schützt aber auch vor allfälligen rechtlichen Problemen (Sichtzonen).

Die Gemeinde weist darauf hin, dass bei Nichtbeachten der nachstehenden Vorschriften die Grundeigentümer im Falle eines Unfalles zumindest mithaften. Die öffentlichen Strassen und Wege sowie deren Einrichtungen (Strassenbeleuchtung, Hydranten, Strassen- und Signaltafeln) dürfen vom anstossenden Grundeigentum nicht durch Bäume, Sträucher et cetera beeinträchtigt werden.

In das Strassengebiet hineinreichende Bäume sind auf mindestens 4,5 Meter ab Fahrbahn gemessen, aufzuasten beziehungsweise bei Trottoirs und Fusswegen muss die lichte Höhe mindestens 2,5 Meter betragen. Hecken und Sträucher sind gegenüber den Gemeindestrassen auf 60 Zentimeter und gegenüber der Kantonsstrasse auf einem Meter Abstand zurückzuschneiden (bei Gemeindestrassen wird, sofern nicht eine Sichtzone tangiert ist, akzeptiert, wenn diese auf das March zurückgenommen werden).

In Sichtzonen (bei Einmündungen und Strassenverzweigungen) muss ein sichtfreier Raum gewährleistet sein. Einfriedungen im Sichtbereich dürfen eine Höhe von 80 Zentimeter ab Strassenniveau nicht übersteigen.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Sisseln