Wie die Gemeinde Sisseln mitteilt, ist die Grabruhe von sieben Gräbern der Bestattungsjahre 1998 bis 2000 abgelaufen. Sie werden geräumt.
Die Hinterdorfstrasse und im Hintergrund die Fridolinskapelle der Gemeinde Sisseln.
Die Hinterdorfstrasse und im Hintergrund die Fridolinskapelle der Gemeinde Sisseln. - Nau.ch / Simone Imhof
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Die gesetzliche Grabruhe von sieben Urnenwandgräbern (Bestattungsjahre 1998 bis 2000) ist abgelaufen.

Gestützt auf Artikel 20 des Friedhofreglements werden die Angehörigen, der in den genannten Gräbern beigesetzten Verstorbenen, ersucht, die vorhandenen Grabplatten bis spätestens 30. April 2022 zu räumen.

Jeweils ein Angehöriger wird vom Gemeinderat schriftlich informiert. Nach Ablauf dieser Frist wird die Abräumung der Grabplatten durch die Gemeinde Sisseln kostenlos erfolgen. Ein Entschädigungsanspruch kann nicht geltend gemacht werden.

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