Parkieren auf Gemeindestrassen in Herznach verboten

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    Fricktal,

    Wie die Gemeinde Herznach berichtet, nimmt das tägliche Parkieren auf den Quartierstrassen immer mehr zu.

    Parkverbot
    Parkverbote können nerven. - Keystone

    Unter Parkieren wird das Abstellen eines Fahrzeuges, das nicht bloss dem Ein- und Aussteigenlassen von Personen oder dem Güterumschlag dient, verstanden.

    Es wurde darauf hingewiesen, dass das dauernde Parkieren auf Quartierstrassen generell verboten sei. Dies trifft in dieser absoluten Form nicht zu. Generell verboten ist das Parkieren auf Hauptstrassen.

    Für Gemeindestrassen gilt, solange kein Halte- oder Parkverbot verfügt und signalisiert ist, ein Parkverbot auf Brücken und vor Zufahrten zu Gebäuden sowie Grundstücken. In schmalen Strassen darf nur einseitig parkiert werden, um damit die Vorbeifahrt anderer Fahrzeuge nicht zu erschweren.

    Prüfung von allgemeinen Parkierungsverboten

    Beim Ein- und Aussteigen dürfen andere Strassenbenützer nicht gefährdet werden. Kurzer Güterumschlag ist zulässig, die Behinderung anderer Strassenbenützer ist möglichst zu vermeiden. Bei längerem Güterumschlag (Zügeln, etc.) sind Pannensignale und/oder Warnposten aufzustellen.

    Die Gemeinderäte rufen dazu auf, den Strassenverkehr, insbesondere die Fussgänger und Velofahrer, nicht durch Parkieren auf Gemeindestrassen zu behindern. Sie werden prüfen, ob und für welche Gemeindestrassen allgemeine Parkierungsverbote notwendig werden. Solche Verfügungen sind vorab zu publizieren und Betroffene können Rechtsmittel ergreifen.

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