Haft

    Rheinfelden AG: Glasfaserkabel zerschnitten – Täter bleibt in Haft

    Redaktion
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    Fricktal,

    2023 wurden in Rheinfelden AG mehrmals Glasfaserkabel zerschnitten. Einer der Täter will nun aus der Haft entlassen werden. Das Gericht sagt nein.

    Glasfaserkabel
    In Rheinfelden AG wurden 2023 mehrmals Glasfaserkabel zerschnitten. - ImproWare AG

    Im Jahr 2023 wurden in Rheinfelden AG mehrmals Glasfaserkabel zerschnitten. Sobald diese repariert waren, wurden sie erneut zerstört.

    Tausende waren deswegen zwischenzeitlich ohne Internet, Telefonie und Kabelnetz. Die Täterschaft soll einen Schaden von total 400'000 Franken verursacht haben.

    Glasfaserkabel
    In Rheinfelden AG sabotierten mehrere Personen Glasfaserkabel. (Symbolbild) - dpa

    Ein halbes Jahr später konnten mehrere Personen verhaftet werden. Der mutmassliche Haupttäter sass anschliessend von August 2024 bis August 2025 in Untersuchungshaft. Danach wurde für ihn eine Sicherheitshaft angeordnet.

    Dagegen wehrte sich der Mann vor dem Aargauer Obergericht. Seine psychische Gesundheit leide unter der Haft. Zudem behauptete er, dass eine Wiederholung seiner Taten unwahrscheinlich sei.

    Täter bleibt in Haft

    Nun ist klar: Der mutmassliche Haupttäter bleibt in Haft, wie SRF berichtet. Die Gefahr für erneute Straftaten ist laut dem Aargauer Obergericht «hoch».

    «Nachdem dem Beschwerdeführer gemäss Anklageschrift eine langjährige Freiheitsstrafe droht, erweist sich die bisherige Haft von rund 19 Monaten auch hinsichtlich ihrer Dauer noch als verhältnismässig.»

    Auch eine Fussfessel könne nicht garantieren, dass der Beschuldigte keine weiteren Straftaten begeht.

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    Für alle Angeklagten gilt bis zur endgültigen Entscheidung die Unschuldsvermutung. Das Urteil des Aargauer Obergerichts ist noch nicht rechtskräftig.

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    Kommentare

    User #3260 (nicht angemeldet)

    Psychisch angeschlagen?! Okey…ist der Trend seit Jahren. Bei allen ungemütlichen Situationen. Klappt gut. Schade für geschädigte und Ehrliche Menschen.

    User #4079 (nicht angemeldet)

    Es wurde zweifeksfrei/zweifellos frstgestellt/recherchiert/untersucht, aber es giltet inner novh die Undchuldvermutung. Ja, hallo für was wird dann überhaupt rechtlich noch untersucht von der Staatsanwaltschaft des Kantons?????!!!!!!!

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