Wie die Gemeinde Oeschgen mitteilt, wurde am 13. Juni 2022 der Erschliessungsplan «Bölli-Langenfeld» vom Gemeinderat beschlossen.
Der Gemeinderat. - Symbolbild
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Der Gemeinderat hat am 13. Juni 2022 den Erschliessungsplan «Bölli-Langenfeld» gemäss dem BauG in Übereinstimmung mit der öffentlichen Auflage beschlossen.

Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann gegen diesen Beschluss innert 30 Tagen seit Publikation, also bis längstens am 18. Juli 2022 (Poststempel) beim Regierungsrat des Kantons Aargau Beschwerde führen.

Auf eine Beschwerde, welche diesen Anforderungen nicht entspricht, wird nicht eingetreten. Eine Kopie des angefochtenen Entscheids ist der Beschwerdeschrift beizulegen. Allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich einzureichen.

Man sollte auf die Verfahrenskosten achten

Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst, die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen. Die Beschlüsse und die einschlägigen Akten können während der Beschwerdefrist auf der Gemeindekanzlei eingesehen werden.

Mit der Genehmigung des Erschliessungsplans «Bölli-Langenfeld» wird für die im Plan festgelegten, im öffentlichen Interesse liegenden Werke das Enteignungsrecht erteilt.

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