In Wittnau wurde das Fasnachtsfeuer für 2022 bewilligt
Wie die Gemeinde Wittnau berichtet, hat der Gemeinderat dem Organisationskomitee Oberdorf und Unterdorf den Anlass Fasnachtsfeuer vom 06. März 2022 bewilligt.

Der Gemeinderat hat den Anlass Fasnachtsfeuer dem Organisationskomitee Oberdorf und dem Organisationskomitee Unterdorf vom 06. März 2022 bewilligt.
Die Öffnungszeiten für das Fasnachtsfeuer werden vom Freitag, 4. März von 22 Uhr bis 5 Uhr und von Samstag, 5. März 22 Uhr bis und mit Montag, 7. März 2022, 5 Uhr verlängert.
Die Strassenbeleuchtung bleibt über das ganze Wochenende über Nacht eingeschaltet, ausser während dem Fackelumzug wird die Beleuchtung zwischen 19.55 Uhr bis 21 Uhr ausgeschaltet. Das Fahrverbot auf Waldstrassen wird für die Helfer des Fasnachtsfeuers für den Zeitraum vom 26. Februar, 5. bis 7. März 2022 für die Zufahrt zu den Feuern temporär aufgehoben.
Sollten nicht immatrikulierte Fahrzeuge im Einsatz sein, wird dies von der Polizei entsprechend geahndet. Der Gemeinderat wünscht der Einwohnerschaft viel Spass am Fasnachtsfeuer.