Wie die Gemeinde Gipf-Oberfrick informiert, müssen Hunde vom 1. April bis 31. Juni 2022 in Wäldern und Waldrändern an der Leine geführt werden.
Der Gemeindeplatz und im Hintergrund die römisch-katholische Kirche St.Wendelin in Gipf Oberfrick.
Der Gemeindeplatz und im Hintergrund die römisch-katholische Kirche St.Wendelin in Gipf Oberfrick. - Nau.ch / Simone Imhof
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Vom 1. April bis 31. Juni 2022 sind Hunde im Wald und am Waldrand laut Jagdverordnung des Kantons Aargau an der Leine zu führen. In der übrigen Zeit können Hunde auf Waldstrassen unter direkter Aufsicht ohne Leine geführt werden.

Diese Leinenpflicht dient den frei lebenden Tieren zum ungestörten Brüten, Setzen (Gebären) und Aufziehen ihrer Nachkommen. Hundehalter in Gipf-Oberfrick werden gebeten, sich an diese Regelung zu halten.

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