Gipf-Oberfrick

    Gipf-Oberfrick: Strassenanlieger müssen ihre Hecken pflegen

    Nau.ch Lokal
    Nau.ch Lokal

    Fricktal,

    Wie die Gemeinde Gipf-Oberfrick mitteilt, werden Grundeigentümer aufgefordert, ihre Bäume und Sträucher gemäss der geltenden Richtlinien zurückzuschneiden.

    Gemeindehaus in Gipf Oberfrick.
    Gemeindehaus in Gipf Oberfrick. - Nau.ch / Simone Imhof

    Viele Sträucher und Bäume von Privatparzellen ragen in das Strassenareal hinein. Oftmals entstehen dadurch für alle Verkehrsteilnehmer unübersichtliche und gefährliche Situationen.

    Bäume, Sträucher und Lebhäge entlang öffentlicher Strassen und Fusswege sind so zurückzuschneiden, dass sie den Verkehr nicht behindern.

    Der Abstand zwischen Pflanze und Parzellengrenze entlang von Gemeindestrassen muss mindestens 60 Zentimter betragen.

    Haftbarkeit bei Unfällen möglich

    Gegenüber Gehwegen ist kein Abstand erforderlich. Über Geh- und Fusswegen muss der Strassenraum bis auf 2,5 Meter über Fahrstrassen bis auf 4,5 Meter Höhe freigehalten werden.

    Die Grundeigentümer werden auf die Haftung für Unfälle, die aus der Unterlassung des Rückschnittes entstehen können, aufmerksam gemacht.

    Die Gemeinde bittet Anlieger, diesen Vorschriften die nötige Beachtung zu schenken und falls nötig bei ihrem Grundstück einen Rückschnitt vorzunehmen.

    Mehr zum Thema:

    Kommentare

    Weiterlesen

    Krebs
    38 Interaktionen
    Alarmierend
    Künstliche Intelligenz und die Gesundheitskosten
    124 Interaktionen
    Brisant

    MEHR GIPF-OBERFRICK

    Handschellen
    16 Interaktionen
    Gipf-Oberfrick AG
    Gipf-Oberfrick AG
    2 Interaktionen
    Gipf-Oberfrick AG
    festnahme
    18 Interaktionen
    Gipf-Oberfrick AG
    Motorrad
    4 Interaktionen
    Gipf-Oberfrick AG

    MEHR AUS FRICKTAL

    Frick AG
    Frick AG
    Frick AG
    Frick AG
    Rheinfelden AG
    Rheinfelden AG
    Herznach-Ueken AG
    Herznach-Ueken AG