Wie die Gemeinde Gipf-Oberfrick mitteilt, werden Hundehaltende ersucht, die Hinterlassenschaften ihrer Hunde ordnungsgemäss zu entsorgen.
Landstrasse in der Gemeinde Gipf Oberfrick.
Landstrasse in der Gemeinde Gipf Oberfrick. - Nau.ch / Simone Imhof
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Rund um das Gebiet Oberebnet und Friedhof wurde erneut festgestellt, dass vermehrt Hundekot liegengelassen wird.

Gemäss Hundeverordnung Aargau sind Hundehaltende verpflichtet, den Hundekot aufzunehmen und zu entsorgen (Paragraf fünf Absatz eins Buchstabe d) und können gemäss Polizeireglement mit Ordnungsbusse bestraft werden, sollte die Aufnahme- und Entsorgungspflicht verletzt werden.

Die Hundesteuer gewährleistet, dass Robidogs samt entsprechenden Entsorgungssäckli im Gemeindegebiet vorhanden sind und bewirtschaftet werden.

Appell an Hundehaltende zur Mithilfe

Die Hundehaltenden werden ersucht, den Hundekot ihres Hundes nicht liegen zu lassen, sondern korrekt zu entsorgen.

Die Gemeinde appelliert an alle Hundehaltenden, diese Bestimmungen zur Mithilfe der Sauberkeit im Dorf einzuhalten und dankt im Namen der Bevölkerung.

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