Die Steuererklärungen 2022 wurden in Frick zugestellt
Wie die Gemeinde Frick mitteilt, ist die Steuererklärung 2022 bis zum 31. März 2023 einzureichen. Dies ist auch online möglich.

In der zweiten Januar-Hälfte 2023 erfolgte in Frick der Versand der Steuererklärungen 2022.
Man kann das Programm EasyTax installieren, damit man die Steuererklärung elektronisch ausfüllen und auch einreichen kann.
Die elektronisch ausgefüllten und übermittelten Steuererklärungen müssen nicht mehr unterschrieben werden.
Sollte man nicht alle Belege elektronisch übermitteln, müssen die restlichen Belege im Steuererklärungsbogen dem Steueramt eingereicht werden.
Einreichung bis zum 31. März 2023
Die Steuererklärung sollte bis 31. März 2023 beim regionalen Steueramt Frick eintreffen.
Wenn man die Steuererklärung persönlich im Gemeindehaus vorbeibringen will, dann benützt man den grossen Briefkasten vor dem Eingang.
Kontoverbindung für die Rückerstattung zu viel bezahlter Steuern angeben
Das Rückzahlungssystem für zu viel bezahlte Steuern hat sich bewährt. Guthaben werden bei Vorliegen einer Kontoverbindung (Bank/Post) direkt ausbezahlt.
Alle Pflichtigen, welche noch keine Kontoverbindung auf ihrer Steuererklärung aufgeführt haben, werden gebeten, dies mit der jetzigen Steuererklärung nachzuholen.
Es ist unbedingt zu prüfen, ob die angegebene Kontoverbindung immer noch korrekt ist.
Man kann eine Fristerstreckung beantragen
Auf der Webseite des Kantonalen Steueramts Aargau (Rubrik EasyTax) oder über die Webseite der Gemeinde Frick können Fristerstreckungen zur Abgabe der Steuererklärung übers Internet beantragt werden.
Zur Sicherheit und Identifikation wird der persönliche «Code» benötigt.
Dieser ist auf Seite 1 der Steuererklärung am linken Rand aufgedruckt. Eine Fristerstreckung per Telefon ist ebenfalls möglich.
Hilfreiche Infos für Jugendliche im Internet
Mit der Webseite «Steuern-easy» wurde eine Seite mit wertvollen Informationen und vielen Tipps zum Thema Steuern aufgeschaltet.
Der Inhalt richtet sich im Besonderen an Jugendliche und junge Steuerpflichtige.
Bei verspäteter Einreichung werden Mahngebühren fällig
Die Gemeinde erinnert daran, dass der Grosse Rat Gebühren für Mahnungen und Betreibungen im Steuerwesen seit 1. Januar 2019 eingeführt hat.
Für die erste Mahnung zur Einreichung der Steuererklärung fällt eine Gebühr von 35 Franken an. Für die zweite Mahnung beträgt die Gebühr 50 Franken.
Eine Aufforderung zur Zahlung der offenen Steuerausstände wird mit 35 Franken in Rechnung gestellt.
Sollte es gar zu einer Betreibung von Steuer- und Verzugszinsausständen kommen, werden 100 Franken fällig.
Mahngebühren können vermieden werden
Fristverlängerungen sind gratis. Es wird gebeten, diese aber frühzeitig einzureichen. Sobald die Mahnung fakturiert ist, ist diese zu bezahlen.