Riesen-Knatsch im Aargau wegen Hühnerhäuschen

Redaktion
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Fricktal,

Ein betagter Tierliebhaber errichtet in Zeiningen AG ein kleines Hühnerhäuschen. Da er jedoch keine Bewilligung einholte, wird das Vorhaben deutlich teurer...

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Ein kleiner Hühnerstall sorgt in Zeiningen AG für mächtig Aufruhr. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein 88-jähriger Mann baut sich in Zeiningen AG einen kleinen Hühnerstall.
  • Dabei versäumt er jedoch, die nötige Baubewilligung einzuholen.
  • Am Ende werden 500 Franken Gebühr sowie weitere 500 Franken Busse fällig.

Die Bürokratie hat den ein oder anderen durchaus schon zur Verzweiflung gebracht. Ein Senior (88) in Zeiningen AG hat nun selbst Erfahrungen mit kleinlichen Vorschriften gemacht.

Gemäss ihm grenzt das Ganze an einem «Kindergarten», so der Aargauer gegenüber dem «Blick». Im Jahr 2022 errichtet der 88-Jährige einen kleinen Stall für Hühner samt Gehege. Direkt hinter dem Gebäude seiner eigenen Firma für Heimtierbedarf.

zeiningen
Die Gemeinde Zeiningen gehört zum Bezirk Rheinfelden im Kanton Aargau. - Screenshot OpenStreetMap

Der Nachbar habe keine Einwände gehabt. Für knapp 2500 Franken baut er das kleine Reich auf und schafft Hühner an.

Wohnungen und Parkplätze

Fast drei Jahre später sorgt das Häuschen jedoch für Ärger. Die Gemeinde bekommt Wind von der Angelegenheit und moniert das fehlende Baugesuch.

Dieses Versäumnis will der Mann daraufhin nachholen. Doch auch hier folgt Kurioses: Auf einem vierseitigen Formular habe er etwa angeben müssen, wie viele Wohnungen pro Etage sowie Parkplätze es gebe.

Musstest du schon mal ein Baugesuch einreichen?

Am Ende bekommt der 88-Jährige nachträglich die Baubewilligung. Doch billig ist das Ganze nicht. 500 Stutz muss er dafür berappen. Darüber hinaus wird auch noch eine Busse fällig – ebenso 500 Franken.

Gemeindepräsi zeigt Verständnis

«Ich verstehe persönlich den Ärger absolut», sagt laut «Blick» Andreas Geiss. Er ist der Gemeindepräsident von Zeiningen. Gleichwohl betont Geiss, dass die Baugesuchs-Gebühr sowie die Busse «unumgänglich» gewesen sei.

An die Regeln müssten sich alle gleichermassen halten. Es dürfe niemand benachteiligt oder bevorzugt werden.

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