Kanton Freiburg: Betrugsring von angeblichen Heilern aufgedeckt
Die Festnahme eines Mannes aus Guinea im Dezember 2024 führte zur Aufdeckung eines Betrugsrings vom Typ «Marabout» im Kanton Freiburg.

Dank der Festnahme eines mittlerweile 31-jährigen Mannes aus Guinea im Dezember 2024 konnte die Kantonspolizei Freiburg einen Betrugsring vom Typ «Marabout» aufdecken. Der Mann befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft.
Die nachfolgenden Ermittlungen brachten ein organisiertes Netzwerk von Betrügern zum Vorschein, das mit falschen spirituellen Versprechen mehrere Hunderttausend Franken erbeutet haben soll.
Die Ermittlungen nach der Anhaltung zeigten, dass der 31-Jährige nicht allein handelte: Zwei weitere mutmassliche Täter, ein 35-jähriger Mann aus Guinea und ein 31-jähriger Mann aus Frankreich, konnten identifiziert werden.
Die Täter versprachen Heilung von Liebeskummer
Die drei Männer werden verdächtigt, in 19 Fällen, hauptsächlich im Kanton Freiburg und weiteren Westschweizer Kantonen, über 400'000 Franken erbeutet zu haben.
Der festgenommene Mann und die beiden Mittäter betrieben mutmasslich mehrere Webseiten, auf denen sie ihre Dienste/Rituale als «Medium», «Heiler» oder «Marabout» anboten.

Sie versprachen, Liebeskummer zu lindern, familiäre Konflikte zu lösen oder Ex-Partner zurückzubringen. Nachdem ein Opfer Kontakt aufgenommen hatte, übte die mutmassliche Täterschaft mithilfe von Einschüchterungen, Drohungen und falschen Versprechungen Druck auf die häufig bereits vulnerablen Personen aus.
Es wurde zudem versprochen, dass das ausgegebene Geld nach Abschluss des jeweiligen Rituals zurückgegeben wird, was nicht der Fall ist.
Ein 40-jähriges Opfer wurde zur Verschleierung eingesetzt
Zur Verschleierung der Geldflüsse setzten die mutmasslichen Täter unter anderem eine 40-jährige Schweizerin ein.
Die Frau war zuvor selbst Opfer derselben Tätergruppe geworden, bevor sie mutmasslich auf Anweisung der Täterschaft ein Schweizer Bankkonto eröffnete, welches später für die Transaktionen verwendet wurde.
Sie holte zudem Bargeld bei den Opfern ab und übergab dies der Täterschaft. Solche Tätigkeiten sind illegal.
Alle involvierten Personen werden bei der Staatsanwaltschaft unter anderem wegen gewerbsmässigen Betrugs, Veruntreuung, Diebstahls, Geldwäscherei sowie Widerhandlungen gegen das Ausländergesetz angezeigt. Zu diesem Zeitpunkt des Verfahrens gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.
Wie Sie sich vor solchen Betrugsmachenschaften schützen können
Die Täter machen ihre Opfer oft emotional abhängig. Viele Betroffene haben Angst, etwa vor vermeintlichen «Flüchen» oder psychologischer Gewalt, und erstatten deshalb keine Anzeige.

Seien Sie skeptisch bei Personen oder Angeboten, die schnelle Lösungen für persönliche, familiäre oder finanzielle Probleme versprechen.
Wenden Sie sich bei Schwierigkeiten an eine Fachperson (z. B. Therapeut/-in) oder eine offizielle Stelle wie das Friedensgericht oder die Gemeindebehörde.
Melden Sie jeden Verdacht oder auch frühere Erfahrungen mit dieser Art von Betrug umgehend der Polizei. Eröffnen Sie keine Bankkonten für unbekannte Personen. Transportieren Sie kein Bargeld für Menschen, die Sie nicht kennen.








