Freiburg: Umgestaltung des Schulhofes der Villa Thérèse beginnt
Wie die Stadt Freiburg mitteilt, wird in den kommenden Wochen mit der Umgestaltung des Schulhofs der Primarschule Villa Thérèse im Schönbergquartier begonnen.
Erdacht und entwickelt wurde das Konzept mithilfe eines partizipativen Vorgehens, an dem die Schüler von der 1H bis zur 8H und die Mitarbeitenden der Schule beteiligt waren.
Um ihr Projekt zu verwirklichen, bewarb sich die Schule beim nationalen Programm Naturnahe Spiel- und Pausenplätze.
Für die Umsetzung des Projekts sprach die Roger Federer Foundation einen Betrag von 40'000 Franken. Die neuen Erholungsräume werden den Kindern ab Mai 2025 zur Verfügung stehen.
Stadt Freiburg garantiert langfristigen Unterhalt des Platzes
Die Stadt Freiburg bringt ihre Unterstützung und Expertise mit den Programmen «Spielplatz» und «Natur und Landschaft» ein.
Ausserdem sorgt sie für die Umsetzung des Projekts und den langfristigen Unterhalt des Schulhofs sowie der Spielgeräte.
Ziel ist es, den Kindern naturnahe und begrünte Plätze zu bieten, die inklusiv, zugänglich, bewegungs- und kreativitätsfördernd und pädagogisch wertvoll sind.
Das Programm Naturnahe Spiel- und Pausenplätze
Das Programm fördert naturnahe Spiel- und Pausenplätze und ermöglicht den Kindern dadurch anregende und vielseitige Aktivitäten.
Die Roger Federer Foundation unterstützt die Verbreitung dieses innovativen Ansatzes in Schweizer Schulen mithilfe der Kooperationspartnerin Radix, welche die Umsetzung gewährleistet (in Zusammenarbeit mit der Stiftung Naturama, Silviva, und der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften).
Für die Schule Villa Thérèse arbeiten auch das Soziokulturelle Zentrum für Animation Reper des Schönbergquartiers und das Büro Bio-Éco, finanziert durch den Kanton im Rahmen des Freiburger Klimaplans, an der Umgestaltung mit.
Um ihren Einsatz für Schulhöfe, die dem Klimawandel und den Bedürfnissen der Kinder gerecht werden, weiterführen zu können, wird die Stadt Freiburg die Reaktion des Staatsrates auf die Motion 2023-GC-317, die kantonale Subventionen für solche Umgestaltungen fordert, aufmerksam verfolgen.