Können keine bezahlbaren Wohnungen für geflüchtete Personen aus der Ukraine in Wollerau gefunden werden, droht die Unterbringung in öffentlichen Einrichtungen.
Das Dorf Wollerau.
Das Dorf Wollerau. - Nau.ch / jpix.ch
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Die Gemeinde Wollerau informierte bereits mehrmals und auf verschiedenen Kanälen über die schwierige Suche nach adäquatem Wohnraum für geflüchtete Personen aus der Ukraine. Die übergeordnete Gesetzgebung verpflichtet die Gemeinde, Wohnraum für ihr zugewiesene Flüchtlinge zur Verfügung zu stellen.

Der Markt für Wohnraum, den die Gemeinde, auch aus Respekt gegenüber der übrigen Bevölkerung und Asylsuchenden aus anderen Ländern, bereit ist zu finanzieren, ist indes ausgetrocknet. Da niemand weiss, ob und wie lange der Flüchtlingsstrom aus der Ukraine anhält, sieht sich die Gemeinde gezwungen, Alternativen zu prüfen.

Klar ist, dass die Gemeinde nicht bereit sein wird, Immobilien anzumieten, die dem gehobenen Standard entsprechen. Gegenüber der einheimischen Bevölkerung und Asylsuchenden ohne Schutzstatus S wäre dies nicht zu rechtfertigen.

Findet sich auf dem lokalen Wohnungsmarkt kein bezahlbarer Wohnraum und erfährt die Gemeinde keine Entlastung durch andere Gemeinwesen (Bund, Kanton, andere Gemeinden), wird eine Zweckentfremdung bestehender gemeindeeigener Immobilien und damit verbunden eine Verzichtsplanung für die lokale Bevölkerung ins Auge gefasst werden müssen.

Nutzung der Zivilschutzanlage Riedmatt

Die Notfallplanung der Gemeinde sieht neben der Nutzung der Zivilschutzanlage Riedmatt beispielsweise auch die Unterbringung von geflüchteten Personen in umzunutzenden Sitzungszimmern des Freizeitparks Erlenmoos vor. Die Gemeinde ist für jede Hilfe der Bevölkerung dankbar.

Der Gemeinde ist es ein Anliegen der Bevölkerung klar aufzuzeigen, dass bei einem steigenden Bedürfnis an Wohnraum für geflüchtete Personen aus der Ukraine gegebenenfalls einschneidende und unpopuläre Entscheide getroffen werden müssen. Die Gemeinde ist deshalb dringend auf die Hilfe der Bevölkerung angewiesen.

Die Gemeinde dankt an dieser Stelle ausdrücklich all jenen Haushalten, die geflüchtete Personen bei sich aufgenommen haben und sich weiterhin dafür zu Verfügung stellen.

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