Thurgauer Regierung lehnt Geschäftsmietegesetz ab
Die Thurgauer Regierung lehnt das Geschäftsmietegesetz ab. Die Schäden seien durch staatliche Massnahmen entstanden, nicht wegen den Vermietenden.

Das Wichtigste in Kürze
- Der Thurgauer Regierungsrat lehnt das Geschäftsmietegesetz ab.
- Die wirtschaftlichen Einbussen seien durch den Staat entstanden, so der Regierungsrat.
Der Bundesrat treibt den teilweisen Mieterlass für geschlossene Geschäfte wegen des Corona-Lockdowns vor. Nun regt sich in der Ostschweiz Widerstand: Der Thurgauer Regierungsrat lehnt das Geschäftsmietegesetz ab.
Für die Periode der angeordneten Schliessung oder Einschränkung der Tätigkeit sollen Geschäfts-Mieterinnen und -Mieter 40 Prozent bezahlen. Vermieterinnen und Vermieter müssen 60 Prozent des Mietzinses tragen. Das hatte das eidgenössische Parlament im Juni nach langen Diskussionen entschieden. Der Bundesrat schickte danach eine entsprechende Vorlage in die Vernehmlassung.
Bis am 4. August konnten Kantone, Parteien und weitere interessierte Organisationen zum Gesetzesentwurf Stellung beziehen. Der Thurgauer Regierungsrat lehnt die Vorlage ab.
Einbussen seien durch Staat entstanden, nicht durch Vermietende
Es handle sich in erster Linie um eine Umlagerung der Kosten von einer Gruppe privater Betroffener auf eine andere. Dies heisst es in einer Mitteilung der Thurgauer Staatskanzlei vom Donnerstag.
Ausserdem erachte es der Regierungsrat als problematisch, dass wirtschaftliche Einbussen auf die Vermietenden beziehungsweise Verpachtenden übertragen werden sollen. Denn diese seien bei Mieterinnen und Mietern beziehungsweise Pächterinnen und Pächtern durch staatlich angeordnete Massnahmen entstanden sind
Bundesrat will eine Botschaft an Parlament verabschieden
Zwar sehe die Vorlage eine Entschädigung bei wirtschaftlicher Notlage vor, aber der Bundesrat selbst schlage vor, darauf zu verzichten. Der geplante Eingriff in die Eigentums- und in die Wirtschaftsfreiheit sei nicht verhältnismässig.
Schliesslich enthalte die Vorlage eine Ungleichbehandlung zwischen eingemieteten Betrieben und solchen, die ihren Betrieb in den eigenen Lokalitäten bewirtschaften. «Letztere tragen die Kosten für ihre Geschäftsräume weiterhin vollumfänglich, können aber keine Entlastung in Form einer Mietzinsreduktion geltend machen.» So äussert sich der Thurgauer Regierungsrat.
Bis Mitte September will der Bundesrat eine Botschaft an das Parlament verabschieden. Die Vorlage soll danach von beiden Räten parallel beraten werden.