Natur

Thurgau lehnt Änderung des Natur- und Heimatschutzgesetzes ab

Kanton Thurgau
Kanton Thurgau

Frauenfeld,

Wie der Kanton Thurgau informiert, sollen Wohnbauten mit weniger als 400 Quadratmeter innerhalb der Bauzone vom Verbandsbeschwerderecht ausgenommen werden.

Thurgau Kanton
Wappen des Kantons Thurgau. - Keystone

Im Rahmen der parlamentarischen Initiative «Kein David gegen Goliath» beim Verbandsbeschwerderecht hat die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates einen Vorentwurf zur Änderung des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz angenommen.

Die Vorlage sieht unter anderem vor, dass das Verbandsbeschwerderecht gegen Wohnbauten mit einer Geschossfläche von weniger als 400 Quadratmeter innerhalb der Bauzone nicht mehr bestehen soll – mit Ausnahme von Wohnbauten in bedeutenden Ortsbildern, in unmittelbarer Nähe von geschichtlichen Stätten oder von Kulturdenkmälern sowie innerhalb von Biotopen von nationaler, kantonaler oder lokaler Bedeutung oder innerhalb des Gewässerraums.

Der Regierungsrat lehnt die geplante Gesetzesänderung ab, wie er in seiner Vernehmlassungsantwort an die Kommission schreibt.

Die meisten Einsprachen sind von Privatpersonen

Die meisten Einsprachen bei Bauvorhaben würden durch Privatpersonen eingereicht.

Zur Beschwerde berechtigte Organisationen machten von ihrem Recht nur Gebrauch, wenn die Gefahr bestehe, dass Gemeindebehörden die gesetzlichen Vorschriften nicht sachgerecht anwenden und Ortsbilder oder wertvolle Bauten dadurch in Mitleidenschaft gezogen würden, schreibt der Regierungsrat.

In solchen Fällen werde gerichtlich beurteilt, ob ein Vorhaben gesetzeskonform sei.

Zudem sei es nicht sachgerecht, das Verbandsbeschwerderecht über die Grösse einer Geschossfläche einzuschränken.

Einzelbauten wären ausgeschlossen

Einzelbauten verfügten in der Regel über weniger als 400 Quadratmeter Geschossfläche und wären als Wohnbauten somit fast systematisch vom Verbandsbeschwerderecht ausgenommen.

«Die Grenze von 400 Quadratmeter ist deshalb als kritisch einzustufen», schreibt der Regierungsrat.

Für den Fall der Umsetzung der parlamentarischen Initiative unterstützt er deshalb den Minderheitsantrag, die Grenze bei einer Geschossfläche von weniger als 250 Quadratmeter innerhalb der Bauzone festzulegen.

Kommentare

Weiterlesen

a
115 Interaktionen
Strom-Arena
a
18 Interaktionen
Ocasio-Cortez

MEHR NATUR

Charlotte Elizabeth Diana
7 Interaktionen
Royals
Landquart
Deflin, Taucherin
5 Interaktionen
Natur schonen

MEHR AUS THURGAU

Unfallstell
Weinfelden TG
bauern schweiz
Fehlender Regen
Kantonspolizei Thurgau
Zihlschlacht TG
Bodensee trocken
36 Interaktionen
Bodensee trocknet aus