

Region Frauenfeld
Stein am Rhein: Heizpilze sind befristet erlaubt
Wie die Gemeinde Stein am Rhein informiert, sind Heizpilze ausnahmsweise möglich, wenn diese mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

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Angesichts der aktuellen Lage ist der Stadtrat bereit, die Bewilligungspraxis wie in anderen Städten befristet anzupassen.
Die Beheizung von Aussenflächen mit mobilen Heizvorrichtungen (Heizpilzen) ist auf den Boulevardflächen des öffentlichen Grundes bewilligungspflichtig ausnahmsweise möglich, wenn die Heizpilze mit erneuerbaren Energien betrieben werden (zum Beispiel Holz, Pellets, Strom aus erneuerbaren Quellen und so weiter).
Dabei sind die entsprechenden Vorschriften der Luftreinhalte-Verordnung sowie Sicherheitsaspekte zu beachten. Entsprechende Gesuche sind bei der Stadtpolizei Stein am Rhein einzureichen. Diese Regelung gilt befristet bis Ende März 2022.
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