Stadt Frauenfeld erhält das Lohngleichheitszertifikat
Wie die Stadt Frauenfeld schreibt, liegt die Stadtverwaltung bei einer Untersuchung 2022 unter dem vom Bund vorgegebenen maximalen Unterschied von fünf Prozent.

Die Stadtverwaltung Frauenfeld und ihre Betriebe haben ihre Lohnpraxis nach den neuen Vorgaben des Gleichstellungsgesetzes (GlG) überprüft und alle Vorgaben des Bundes erfüllt.
Gemäss der Untersuchung durch das Standardanalyse-Modell des Bundes, Logib, liegt der unerklärbare Lohnunterschied zwischen Männern und Frauen, die bei der Stadt Frauenfeld angestellt sind, bei 3,5 Prozent.
Der Bund hat für die Analyse einen maximalen Unterschied von fünf Prozent vorgegeben. Das vom Bund vorgegebene Ziel hat die Stadt Frauenfeld somit erreicht.
Die Stadt Frauenfeld hat das Resultat zudem weitergehend untersucht. Dabei konnten keine Muster erkannt werden, die auf eine systematische geschlechtsspezifische Lohndiskriminierung hinweisen könnten.
«Gleicher Lohn für gleiche Arbeit»
Die von der Stadt Frauenfeld erstellte Analyse wurde von der externen Revisionsstelle perinnova compensation GmbH überprüft und beglaubigt. Die Stadt Frauenfeld hat für ihre Lohngleichheitspolitik zudem das Lohngleichheitszertifikat vom Verein für Chancen- und Lohngleichheit (VCLG) erhalten.
«Gleicher Lohn für gleiche Arbeit» ist ein Grundsatz der Schweizer Verfassung, den die Stadt Frauenfeld ebenfalls konsequent anstrebt. Die Stadt Frauenfeld wird auch in Zukunft die Gleichstellung aller Mitarbeitenden und damit auch die Lohngleichheit fördern.