Mit den Augen lächeln – Maskenpflicht in der Innenstadt
Der Frauenfelder Stadtrat hat darum entschieden, Teile der Innenstadt von Montag bis Samstag, 8 bis 20 Uhr, maskenpflichtig zu gestalten.

Der Bundesrat hat am 28. Oktober bekannt gegeben, dass die Maskenpflicht weiter ausgedehnt wird. Neu muss auch in den Aussenbereichen von Einrichtungen sowie in belebten Fussgängerbereichen von urbanen Zentren und Dorfkernen eine Maske getragen werden.
Der Frauenfelder Stadtrat hat darum entschieden, Teile der Innenstadt von Montag bis Samstag, 8 bis 20 Uhr, maskenpflichtig zu gestalten. Die Maskenpflicht betrifft den Bereich zwischen Promenade und Bahnhof, der die gesamte Altstadt umfasst, und verläuft der Zürcherstrasse entlang bis zum Coop Schlosspark.
Die geltenden Abstandsregeln werden durch das Tragen einer Maske nicht aufgehoben. Generell gilt, dass bei Ansammlungen von Personen im öffentlichen Raum, bei denen der erforderliche Abstand nicht eingehalten werden kann, (z.B. Parks und Strassen) ebenfalls Masken getragen werden müssen.
«Wir lächeln nun einfach noch mehr mit den Augen», teilt Stadtpräsident Anders Stokholm in einer Videobotschaft mit, die auf den Social-Media-Kanälen der Stadt zu sehen ist.