Kanton Thurgau: Vorsicht vor «Falschen Polizisten»

Aktuell werden im Kanton Thurgau erneut etliche Personen von «Falschen Polizisten» telefonisch kontaktiert. Die Kantonspolizei Thurgau bittet um Vorsicht.

franken falsche polizisten
Eine alte Frau telefoniert. Telefonbetrüger überrumpeln gern mit falschen Geschichten und ergaunern viel Geld. (Symbolbild) - dpa

Derzeit gehen bei der Kantonspolizei Thurgau zahlreiche Meldungen ein über Anrufe von Unbekannten, die sich als Polizisten ausgeben.

Diese geben beispielsweise an, dass in der Umgebung ein Raub stattgefunden habe und die Kontaktdaten der Angerufenen beim Opfer gefunden worden seien. Zielnummern sind oft Festnetzanschlüsse.

Die Betrüger erzeugen massivem Druck

Die Unbekannten wollen Informationen über Bankkonten und Wertsachen einholen und die Angerufenen mit massivem Druck in Angst und Schrecken versetzen.

Wenn die Opfer auf die Geschichte eingehen, wird ihnen vorgeschlagen, Geld und Wertsachen zur sicheren Aufbewahrung der Polizei zu übergeben.

Dafür wird eine Person zur Abholung an die Haustür geschickt oder abgemacht, das Deliktsgut an einem vereinbarten Ort zu deponieren.

Verhaltensempfehlungen der Kantonspolizei Thurgau

Übergeben Sie niemals Geld oder Wertsachen an unbekannte Personen. Echte Polizistinnen und Polizisten verlangen niemals die Übergabe von Geld oder Wertsachen.

Kantonspolizei Thurgau
Kantonspolizei Thurgau - Kantonspolizei Thurgau

Überprüfen Sie, ob es sich um einen echten Polizisten handelt. Wie? Beenden Sie das Gespräch (Hörer auflegen!). Rufen Sie die Notrufnummer 117 an.

Erklären Sie die Situation und fragen Sie die Polizistin oder den Polizisten der Kantonalen Notrufzentrale, ob tatsächlich ein Polizist der Kantonspolizei Thurgau vor Ihrer Tür steht.

Lassen Sie sich nicht durch Telefonnummern auf Ihrem Telefondisplay in die Irre führen. Es ist technisch einfach möglich, die Nummer des Anrufenden zu verändern.

Ältere Personen über die Betrugsmasche aufgeklärt werden

Im Telefonbuch, auch online, ist vielfach der volle Name der Geschädigten zu finden. Wenn dieser auf eine ältere und allenfalls alleinstehende Person hindeutet, ist das für die Betrüger interessant.

Überlegen Sie, ob für Sie auch eine Abkürzung, beispielsweise „E. Muster“ anstatt „Elisabeth Muster“, möglich wäre oder lassen Sie den Eintrag ganz löschen.

Machen Sie ältere Personen in der Verwandtschaft oder in ihrem Bekanntenkreis auf diese Betrugsmasche aufmerksam. Mehr Präventionstipps und Infos gibt es auch auf der Webseite der Kantonspolizei Zürich.

Kommentare

User #5425 (nicht angemeldet)

Wann kapiert ihr endlich, dass die Polizei kein Geld verlangen darf, dass sie auch nicht einfach so anrufen dürfen wenn schon kommen sie vorbei!!

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