Kanton Thurgau: Regierungsrat lehnt Bahnausbau-Teil von Verkehr '45 ab
Der Thurgauer Regierungsrat stimmt beim Strassenteil der Bundesvorlage Verkehr '45 zu, lehnt den Teil zum Ausbau der Eisenbahninfrastruktur aber deutlich ab.

Der Regierungsrat hat zur «Vorlage zur verkehrsträgerübergreifenden Bewältigung der Mobilitätsbedürfnisse: Verkehr '45» Stellung genommen. Im Bereich des Strassenverkehrs stimmt er der Vorlage zu, den Bereich des öffentlichen Verkehrs lehnt er ab, im Bereich des Agglomerationsverkehrs sieht er Verbesserungsbedarf.
Um die Verkehrsinfrastruktur weiterzuentwickeln, hat der Bundesrat die Bundesbeschlüsse über den Ausbauschritt 2027 für die Eisenbahninfrastruktur und die Nationalstrasse, die Beiträge des Bundes an das Programm Agglomerationsverkehr, die dazugehörigen Verpflichtungskredite sowie weitere damit zusammenhängende Bundesbeschlüsse in eine Vernehmlassung gegeben. Für die langfristige Finanzierung des Ausbaus der Eisenbahninfrastruktur beantragt der Bundesrat eine Verlängerung des Mehrwertsteuerpromilles.
Der Regierungsrat stimmt der Vorlage mit Vorbehalten zu. Wie er in seiner Vernehmlassungsantwort ans eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation schreibt, begrüsst er die generelle Stossrichtung des Bundes, im Rahmen von Verkehr ’45 eine umfassende Betrachtung von Strassenverkehr, Schienenverkehr und Agglomerationsverkehr anzustreben. Er stelle allerdings fest, dass diese Abstimmung nur bedingt erreicht worden sei.
Der Regierungsrat ist im Strassenteil mit der grundsätzlichen Stossrichtung einverstanden. Er begrüsst ausdrücklich, dass die «N23, Umfahrung Amriswil» in den Realisierungshorizont 2045 und die «N23, Umfahrung Weinfelden» in den Realisierungshorizont 2055 aufgenommen wurden. Im Agglomerationsverkehrsteil gebe es indes Verbesserungsbedarf.
Die Vorlage berücksichtige insbesondere bei den Kriterien für die Priorisierung der Projekte die übergeordnete raumplanerische Perspektive über die verschiedenen Landesteile hinweg unzureichend.
Den Teil «Ausbau der Eisenbahninfrastruktur» hingegen lehnt der Regierungsrat ab und fordert, dass der Botschaftsteil mit dem vorliegenden Planungsstand nicht dem Parlament zugeleitet wird. Er lehnt sowohl die vorliegende Neupriorisierung des strategischen Entwicklungsprogramms als auch den Grundsatzentscheid «strukturgebende Schlüsselprojekte» statt «kleinteilige Optimierung» ab. Im Bahnbereich würden beschlossene Projekte teilweise gestrichen oder von der zusätzlichen Finanzierung abhängig gemacht, während gleichzeitig neue strategische Netzelemente ohne Bedarfsnachweis, Angebotskonzept oder gutem Nutzen-Kosten-Verhältnis beschlossen werden sollten.
Verschiedene gesetzlich vorgeschriebene Inhalte fehlen aus der Sicht des Regierungsrates. Folgekosten der neuen strategischen Netzelemente würden nicht aufgezeigt und die volks- und betriebswirtschaftliche Bewertung für diese Netzelemente sei nicht aktualisiert worden oder fehle gänzlich, gleiches gelte betreffend Bedarfsnachweis mittels Angebotskonzept. Auch fundierte Kostenschätzungen für Ergänzungsmassnahmen für die Angebotshorizonte 2035 und 2045 vermisst der Regierungsrat.






