Kanton Thurgau: Neue Verordnung soll Qualität beim Dolmetschen sichern
Der Kanton Thurgau regelt die Übersetzungsdienstleistungen erstmals einheitlich. Die Verordnung gilt für alle Stellen mit Dolmetschereinsätzen.

Der Regierungsrat hat die Übersetzungsdienstleistungsverordnung genehmigt. Damit wird eine klare Grundlage im Übersetzungsbereich geschaffen. Die neue Verordnung gilt für alle Stellen im Kanton, die Übersetzungsdienstleistende, insbesondere Dolmetscherinnen und Dolmetscher, einsetzen.
Die Übersetzungsdienstleistungen wurden im Kanton Thurgau bis anhin nicht in einem separaten Erlass geregelt. Es ist lediglich geregelt, dass die Obergerichtskanzlei ein Dolmetscherregister führt, zudem besteht eine Dolmetscherregelung des Regierungsrates, die insbesondere die Entschädigung festlegt. Es hat sich aber gezeigt, dass diese Grundlagen nicht ausreichen, um eine einheitliche Praxis zu schaffen.
Es ist unklar, welche fachlichen und persönlichen Fähigkeiten eine übersetzungsdienstleistende Person mit sich bringen muss, damit die Behörden sie beauftragen dürfen. Dies führte zu unterschiedlichen Praxen. Die Behörden verfügen teils über eigene Dolmetscherlisten.
Dies ist weder effizient noch der Qualität der Übersetzungsdienstleistungen zuträglich. Daher hat der Regierungsrat die Übersetzungsdienstleistungsverordnung genehmigt. Diese schafft eine einheitliche rechtliche Grundlage insbesondere für das Dolmetscherwesen für die Gerichte und die Verwaltung, namentlich die Staatsanwaltschaft, das Migrationsamt und die Kantonspolizei Thurgau.
Das Ziel der neuen Verordnung ist es, die Qualität der Übersetzungsdienstleistungen sicherzustellen. Um eine qualitativ gute Leistung zu erbringen, müssen die Übersetzungsdienstleisterinnen und -dienstleister nebst den Kenntnissen in der Amtssprache und der Arbeitssprache (Fremdsprache) über einen juristischen Grundwortschatz verfügen und sich ihrer Rolle als neutrale Funktion in einem Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren bewusst sein. Zudem soll sich der Kanton Thurgau der interkantonalen Zusammenarbeit betreffend das Dolmetscherwesen anschliessen.
Diese besteht zwischen den Kantonen Zürich, beiden Basel, Zug, Schaffhausen und Solothurn. In der Übersetzungsdienstleistungsverordnung werden die Voraussetzungen für diese Zusammenarbeit geschaffen.






