Kanton Thurgau: Kinderansprachen nach häuslicher Gewalt gehen weiter
Der Kanton Thurgau begleitet Kinder nach häuslicher Gewalt weiter psychosozial. Das Angebot läuft bis mindestens Ende 2028 und kostet 206'500 Franken jährlich.

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau führt das Angebot «Kinderansprachen nach häuslicher Gewalt» bis mindestens Ende 2028 weiter. Das Angebot dient der altersgerechten psychosozialen Beratung von Kindern und Jugendlichen, die häusliche Gewalt miterlebt haben.
Im Rahmen des kantonalen Aktionsplans 2023–2024 zur Umsetzung der Istanbul-Konvention wurde das Angebot «Kinderansprachen nach häuslicher Gewalt» entwickelt. Der Regierungsrat hat dieses im Mai 2025 befristet genehmigt. Im Rahmen dieses Angebots werden betroffene Kinder nach Polizeieinsätzen wegen häuslicher Gewalt in zwei bis vier Gesprächen psychosozial begleitet.
Ziel ist es, Sicherheit zu vermitteln, die psychosoziale Situation zu stabilisieren, die Resilienz zu stärken und negative Folgen zu verringern.
Die Hochschule Luzern begleitet das Angebot wissenschaftlich und hat eine Zwischenevaluation erstellt. Diese bestätigt insgesamt ein positives Bild. Es besteht hoher Beratungsbedarf, insbesondere auch bei jüngeren Kindern.
Als zentraler Erfolgsfaktor gilt die Sensibilisierung der Eltern, die gemäss den qualitativen Interviews mit Fachpersonen und Eltern gut gelingt. Deshalb hat der Regierungsrat beschlossen, das Angebot der Kinderansprachen für Kinder und Jugendliche von 5 bis 16 Jahren weiterzuführen und mindestens bis zum Ende des kantonalen Aktionsplanes Ende 2028 bei der Kantonspolizei Thurgau zu verankern. Die damit verbundenen Kosten betragen rund Fr. 206'500 pro Jahr.










