Kanton Thurgau: Kanton gibt sich eine Datenstrategie bis 2030

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Frauenfeld,

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat die Datenstrategie 2026–2030 genehmigt. Sie regelt den Umgang mit Daten in der kantonalen Verwaltung verbindlich.

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Kanton Thurgau: Kanton gibt sich eine Datenstrategie bis 2030 (Symbolbild) - Nau.ch / Miriam Danielsson

Zuverlässige Daten sind ein wesentliches Fundament einer zukunftsfähigen, digitalen Verwaltung. Sie ermöglichen Wissen und Erkenntnisse und bilden die Grundlage für fundierte Entscheidungen. Zudem unterstützen sie die Verwaltung bei der Entwicklung nutzerorientierter Dienstleistungen und helfen, Prozesse schneller und kundenfreundlicher zu gestalten.

Auch Lösungen, die auf künstlicher Intelligenz basieren, setzen verlässliche Daten voraus. Daten sind eine wichtige Ressource, um eine Verwaltung strategisch und operativ zu führen und weiterzuentwickeln. Im Gegensatz zu anderen Ressourcen werden Daten heute jedoch kaum systematisch und verwaltungsweit geplant, bewirtschaftet und genutzt.

Deshalb hat der Regierungsrat die Datenstrategie Thurgau 2026–2030 sowie einen Massnahmenkatalog und ein Impulsprogramm verabschiedet. Die Umsetzung erfolgt schrittweise über die kommenden Jahre. Die Datenstrategie Thurgau schafft eine gemeinsame, verbindliche Grundlage für den systematischen Umgang mit Daten in der kantonalen Verwaltung.

Daten werden als wertvolle Ressource anerkannt und sollen künftig verwaltungsweit geplant, bewirtschaftet und genutzt werden. Die Datenstrategie hält eine Vision als gemeinsames Zielbild fest.

Die Vision wird durch vier Prinzipien konkretisiert, die als Leitplanken für den Umgang mit Daten dienen: Daten werden als Ressource bewirtschaftet, einmalig erhoben und mehrfach genutzt (Once-Only-Prinzip), aktiv veröffentlicht, sofern kein Schutzbedarf besteht (Open by Default), und über den gesamten Datenlebenszyklus datenschutzkonform und verantwortungsvoll behandelt. Der Massnahmenkatalog beschreibt, mit welchen Massnahmen die strategischen Ziele angegangen werden. Für jedes strategische Ziel werden die zugehörigen Massnahmen mit Beschreibung, verantwortlicher Stelle und Zeithorizont für die Umsetzung aufgelistet.

Der Massnahmenkatalog wird jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst. Im Impulsprogramm ist festgelegt, welche Massnahmen zuerst angegangen werden: Dazu gehören Grundlagenarbeiten zum Aufbau der Data Governance – also Rollen, Zuständigkeiten und Regeln für den Umgang mit Daten – sowie die Erarbeitung des kantonalen Datenkatalogs, der einen Überblick schafft, welche Daten wo in der Verwaltung vorhanden sind.

Eine halbe Million Franken für die kantonalen Sportverbände

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat entschieden, dass die kantonalen Sportverbände im Rahmen der Strukturförderung 2026 eine halbe Million Franken aus dem Sportfonds erhalten. Insgesamt erhalten 45 Verbände einen Beitrag. Der grösste Beitrag erhält der Thurgauer Turnverband.

Mit der Strukturförderung werden die kantonalen Sportverbände und deren angeschlossene Sportvereine dabei unterstützt, ihre organisatorischen Strukturen zu professionalisieren und die Freiwilligenarbeit nachhaltig zu stärken. Gefördert werden insbesondere Massnahmen zur Professionalisierung der Vereins- und Verbandsführung, zur Optimierung administrativer Abläufe, zur Nachwuchsgewinnung im Ehrenamt und zur strategischen Weiterentwicklung. Die Verbände werden zudem angehalten, die Fördermittel nach transparenten Kriterien auch den ihnen angeschlossenen Vereinen zugutekommen zu lassen.

Die Verteilung erfolgt anhand eines Kriterienkatalogs, der den Verbänden bekannt ist. Dazu gehören die Bedeutung der Sportart für den Kanton Thurgau, die Bewertung der Sportart durch Swiss Olympic, die Anzahl der dem Verband angeschlossenen Vereine oder die Höhe der ausgerichteten J+S-Beiträge.

Die Beiträge für die Strukturförderung werden zusätzlich zu den Verbandsbeiträgen gesprochen, die der Regierungsrat im Februar beschlossen hatte. Den grössten Betrag erhält mit Fr. 82'350 der Thurgauer Turnverband.

Die nächsthöheren Beiträge gehen an den Thurgauer Fussballverband (Fr. 58'650) und den Thurgauer Unihockeyverband (Fr. 27'600).

300'000 Franken für Thurgauer Top-Teams

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat für die Förderung von Thurgauer Top-Teams für das Jahr 2026 erstmals einen Gesamtbetrag von Fr. 300'000 zur Verfügung gestellt. Unter anderem soll damit die regionale und nationale Ausstrahlung des Thurgauer Spitzensports erhöht werden.

Mit dem Fördergefäss «Thurgauer Top-Teams» werden neu leistungsorientierte Teams und Athletengruppen mit professionellen oder semiprofessionellen Strukturen unterstützt. Ziel der Förderung ist es, die sportliche Leistungsfähigkeit zu stärken, die Professionalisierung der Organisationsstrukturen zu fördern sowie die regionale und nationale Ausstrahlung des Thurgauer Spitzensports zu erhöhen. Gleichzeitig sollen sportliche Erfolge eine Vorbildwirkung für den Nachwuchs- und Breitensport entfalten und zur positiven Entwicklung des Sports im Kanton beitragen.

Beitragsberechtigt sind Teams von Thurgauer Sportvereinen sowie Athletengruppen mit zwei bis vier Athletinnen und Athleten, die gemeinsam in derselben Disziplin oder Wettkampfform antreten. Alle Mitglieder der Athletengruppe müssen ihren Wohnsitz im Kanton Thurgau haben. Die Beurteilung der Gesuche erfolgt anhand eines Kriterienkatalogs, der den Gesuchstellerinnen und Gesuchstellern bekannt ist.

Dabei werden insbesondere berücksichtigt: Zugehörigkeit zur höchsten oder zweithöchsten nationalen Liga beziehungsweise vergleichbares nationales Leistungsniveau; Qualifikation der eingesetzten Trainerinnen und Trainer, insbesondere Berufs- oder Diplomtrainerinnen und -trainer; Umfang der ausgewiesenen Personalkosten des Top-Teams; Jahresrechnung; Bedeutung der Sportart für den Kanton Thurgau.

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