Um die Arbeiten der Forstmitarbeiter nicht zu behindern oder gefährden, wurde ein Parkverbot auf dem Grundstück des Forstschopfs in Stein am Rhein erlassen.
Aussicht über Stein am Rhein.
Aussicht über Stein am Rhein. - Nau.ch / Miriam Danielsson
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Die Gemeinde Stein am Rhein weist die Einwohner darauf hin, dass in der Vergangenheit es immer wieder vorkam, dass parkierte Fahrzeuge auf dem Areal des Forstschopfs die Arbeiten der Forstmitarbeiter behinderten oder sogar gefährdeten.

Aus diesem Grund hat der Stadtrat entschieden, ein Parkverbot auf dem Grundstück des Forstschopfs an der Hemishoferstrasse 99, Stein am Rhein, zu erlassen.

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