Frauenfeld plant umfangreiche Messungen des Gewässerraums
Wie die Stadt Frauenfeld mitteilt, verpflichtet das Bundesgesetz zum Gewässerschutz die Gemeinden, den Raumbedarf der oberirdischen Gewässer festzulegen.

Der Gewässerraum bildet den mit dem Gewässer direkt verbundenen Lebensraum.
Er besteht bei Fliessgewässern aus dem Raum für eine natürliche Gerinnesohle und den beiden Uferbereichen. Bei stehenden Gewässern entspricht er dem Uferbereich entlang des Gewässers.
Gewässer benötigen Raum für die natürliche, räumliche und zeitliche Entwicklung, damit sie ihre vielfältigen Funktionen erfüllen können.
Alle Gewässer werden begangen, vermessen und fotografiert
Im Rahmen der behördenverbindlichen Festlegung des Raumbedarfes der Gewässer wurde die natürliche Gerinnesohlenbreite rechnerisch bestimmt.
Für die grundeigentümerverbindliche Festlegung wird der Raumbedarf nun überprüft und bei Bedarf angepasst.
In den nächsten zwei Jahren werden darum alle fliessenden und stehenden Gewässer im Frauenfelder Stadtgebiet abschnittsweise begangen, vermessen und fotografiert
Eigentümer sowie Mieter werden gebeten, der beauftragten Firma Wasserbau Fröhlich AG Zutritt zu den jeweiligen Gewässerabschnitten zu gewähren.