Frauenfeld: Entschädigung für Winterdienst nachträglich ausgerichtet
Der Stadtrat Frauenfeld hat am 22. März 2022 beschlossen, eine Entschädigung von 420'000 Franken den betroffenen Winterdienstmitarbeitenden auszurichten.

Eine Überprüfung der Entschädigungen für den Winterdienst der Stadt Frauenfeld hat ergeben, dass diese Vergütung bisher nicht einheitlich gehandhabt wurde. Rechtliche Abklärungen haben gezeigt, dass eine Entschädigung geschuldet ist.
Deshalb hat der Stadtrat am 22. März 2022 beschlossen, den betroffenen Mitarbeitenden für nachvollziehbare Einsätze rückwirkend auf fünf Jahre eine Entschädigung gemäss der Entschädigungstabelle 2022 zur kleinen Besoldungsverordnung im Betrag von 420'000 Franken (inklusive Sozialleistungen) auszurichten.
Um eine solche Situation künftig zu vermeiden, wird der Stadtrat das Personalreglement und die Verordnungen überprüfen, vereinheitlichen und präzisieren. Da die Ansprüche sich aus bestehenden Verträgen und Reglementen ergeben, stellen sie gebundene Ausgaben dar, wofür der Stadtrat aufgrund seiner Finanzkompetenzen abschliessend zuständig ist. Der Aufwand wurde zu Lasten der Jahresrechnung 2021 zurückgestellt.