Frauenfeld

Feuerwerke in Romanshorn und Kreuzlingen bewilligt

Der Kanton Thurgau hat für das Sommernachtsfestival in Romanshorn und das Seenachtsfest in Kreuzlingen Ausnahmen vom Feuerwerks-Verbot bewilligt.

Bundesfeier
Bundesfeier-Feuerwerk. - Keystone

Der Kanton Thurgau hat zwei Ausnahmen vom Feuerwerksverbot bewilligt: Am Sommernachtsfestival in Romanshorn (6. August) und am Seenachtsfest in Kreuzlingen (13. August) dürfen Raketen vom Bodensee in den Himmel steigen.

Dies habe das Departement für Bau und Umwelt auf Antrag des Fachstabs Trockenheit entschieden, teilte die Staatskanzlei am Freitag, 29. Juli 2022, mit. Für die beiden Feuerwerke gelten aber Auflagen. So müssen Sicherheitsabstände zu Zuschauern, Gebäuden, Schiffen, Uferzonen und Waldrändern eingehalten werden.

Die Feuerwerke in Romanshorn und Kreuzlingen würden auf dem See durch professionelle Pyrotechniker gezündet, schreibt der Kanton. Das Risiko sei angesichts des umgebenden Wassers vertretbar. Ausserdem hätten die Veranstalter Schutzkonzepte vorgelegt.

Aufgrund der Trockenheit gilt im Kanton Thurgau seit dem 21. Juli ein generelles Verbot von Feuerwerken. Ausserdem ist es in Wäldern und in Waldesnähe verboten, Feuer zu entfachen. Zuwiderhandlungen können laut Kanton mit Bussen bis zu 10'000 Franken geahndet werden.

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