Uzwil: Neue Ampelregelung an der Bahnhofstrasse im Fokus
Wie die Gemeinde Uzwil berichtet, ist das neue Lichtsignal an der Bahnhofstrasse gewöhnungsbedürftig, denn grün bedeutet dort nicht immer freie Fahrt.

«Rot ist immer rot, aber grün ist nicht immer grün.»
Mit etwa diesen Worten haben schon viele Fahrlehrer ihren Junglenkern Respekt vor Lichtsignalen eingetrichtert und sie darauf aufmerksam gemacht.
Lichtsignale sind manchmal komplizierter, als man denkt.
Gemeint ist damit, dass eine grüne Ampel nicht automatisch bedeutet, dass man auch vortrittsberechtigt abbiegen kann.
Grüne Pfeile
Viele Lichtsignale haben bei grün grüne Pfeile. Sie gestatten dem Verkehr, in die angezeigte Richtung zu fahren.
Man muss dort mit keinen andere Verkehrsteilnehmern rechnen. Gegenverkehr und Fussgänger haben rot.
Blinkt dagegen ergänzend ein gelbes Licht, müssen abbiegende Fahrzeuge dem Gegenverkehr und den Fussgängern auf der Querstrasse den Vortritt lassen.
Vollgrün als Lichtsignal
Dann gibt es auch die Lichtsignale, die bei grün eben vollständig grün sind, die keine Pfeile aufweisen.
Was bedeuten sie? Wer gerade aus fährt, hat freie Fahrt. Wer abbiegen will, muss dem Gegenverkehr und Fussgängern auf der Querstrasse den Vortritt lassen.
So will es die Strassenverkehrs-Gesetzgebung.
Vollgrün in Uzwil
Und eben ein solches vollgrünes Lichtsignal setzt der Kanton bei der laufenden Erneuerung der Bahnhofstrasse auf der Zentrumskreuzung um. Verkehrsteilnehmer sollten dran denken, wenn die Sanierung fertig ist.
Grün heisst dann nur gerade aus freie Fahrt. Beim Abbiegen haben Gegenverkehr und Fussgänger auf der Querstrasse Vortritt.