Gemeinderat Oberbüren und der Stadtrat Gossau eröffnen ein Mitwirkungsverfahren für die geplante Deponie Nutzenbuecherwald.
Abfall
Eine wilde Deponie (Symbolbild). - Pixabay
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Das Appenzeller Bauunternehmen Koch AG plant im Nutzenbuecherwald, auf dem Gebiet der Gemeinde Oberbüren und der Stadt Gossau, eine Deponie. Während rund 30 Jahren soll auf einer Fläche von knapp 24 Hektaren unverschmutztes Aushubmaterial fach- und umweltgerecht deponiert werden.

Jährlich werden rund 150’000 Kubikmeter Material abgelagert; die Gesamtkapazität liegt bei rund 3,4 Millionen Kubikmetern. Dieses wird zu zwei Hügeln mit 23 und 37 Metern Höhe aufgeschüttet. Der Wald wird jeweils kleinflächig gerodet und zur Kantonsstrasse wird dauernd ein Waldstreifen bestehen bleiben. Nach Abschluss des Deponiebetriebes wird das gesamte Gebiet wieder als Mischwald genutzt.

Gemeinde muss Planverfahren durchführen

Der Kanton hat diesen Deponiestandort im kantonalen Richtplan eingetragen. Für dieses Vorhaben sind weitere Grundlagen erforderlich, insbesondere ein Sondernutzungsplan Deponie und eine Rodungsbewilligung mit Aufforstungsplan.

Ebenfalls gehört eine positive Umweltverträglichkeitsprüfung durch den Kanton dazu. Für den Sondernutzungsplan sind die beiden Standortgemeinden Gossau und Oberbüren zuständig. Sie müssen diesen erlassen, wenn das Projekt alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt.

Die Gemeinden können jedoch im Bewilligungsverfahren in gewissem Ausmass Einfluss nehmen. Beim Deponieprojekt Nutzenbuecherwald ist dies unter anderem bei der Betriebsdauer und der Höhe der beiden Hügel geschehen.

Mitwirkungsverfahren eingeleitet

Im Prozess für das Deponieprojekt führen die Stadt Gossau und die Gemeinde Oberbüren in einem ersten Schritt vom 7. Juni 2022 bis 15. Juli 2022 das Mitwirkungsverfahren durch. Dazu sind auch zwei Informationsanlässe vorgesehen, am Mittwoch, 15. Juni 2022 um 19 Uhr im Fürstenlandsaal Gossau und am Donnerstag, 16. Juni 2022 um 19 Uhr im Schulhaussaal Niederwil.

Die Rückmeldungen zum Deponieprojekt können schriftlich zugestellt oder über die Mitwirkungsplattform eingereicht werden. Die Stellungnahmen werden in einem Mitwirkungsbericht zusammengefasst, welcher die Grundlage bildet für die definitive Festlegung der Pläne durch die Räte der beiden Gemeinden. Anschliessend wird für die Pläne das Auflageverfahren durchgeführt, in welchem Betroffene Einsprache erheben können.

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