Flawil hat im Stickerquartier eine Liegenschaft erworben

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Flawil,

Wie die Gemeinde Flawil berichtet, hat der Rat am 19. Oktober 2021 dem Kauf einer Liegenschaft an der Oberdorfstrasse 25 zugestimmt.

Der Bärenbrunnen in Flawil.
Der Bärenbrunnen in Flawil. - Nau.ch / Simone Imhof

Der Gemeinderat will inskünftig die Bodenpolitik im Stickerquartier bedeutend aktiver gestalten. Deshalb wird derzeit die Idee einer Immobiliengesellschaft für das Stickerquartier vertieft geprüft.

Nun hat sich der Gemeinde Flawil die Gelegenheit geboten, die Liegenschaft an der Oberdorfstrasse 25 zu kaufen. Der Rat hat dem Kauf des Grundstücks im Stickerquartier zugestimmt.

Seit Anfang März 2015 wendet der Gemeinderat das Strategiepapier «Aktive Bodenpolitik» an. Der Rat will damit in der Bodenpolitik eine nachhaltige und aktive Rolle einnehmen und vermehrt als Käufer und Verkäufer von Grundstücken auftreten, ohne jedoch Immobilienhandel zu betreiben.

Gemeinnützige Immobiliengesellschaft geprüft

Der Gemeinderat will inskünftig die Bodenpolitik im Stickerquartier bedeutend aktiver gestalten. Deshalb wird derzeit die Idee einer gemeinnützigen Immobiliengesellschaft für das Stickerquartier vertieft geprüft.

Die Hauptaufgabe einer solchen Immobiliengesellschaft würde darin bestehen, die Baustrukturen des Stickerquartiers zu erhalten. Dies stets unter Berücksichtigung von sozialen, denkmalpflegerischen und ökologischen Aspekten.

Im Sinne des Strategiepapiers

Der Gemeinderat hat am 27. Oktober 2017 entschieden, die Liegenschaft Neugasse 10 zu erwerben. Am 7. Januar 2020 hat der Rat dem Kauf einer Liegenschaft an der Sternenstrasse 14 zugestimmt.

Beide Grundstücke liegen im Stickerquartier. Und nun hat sich der Gemeinde Flawil die Möglichkeit geboten, die Liegenschaft an der Oberdorfstrasse 25 zu kaufen. Dieses Grundstück liegt ebenfalls im Stickerquartier.

Der Rat hat am 19. Oktober 2021 dem Kauf der Liegenschaft zugestimmt. Auch dieser Kauf erfolgte im Sinne der Zielsetzungen des Strategiepapiers «Aktive Bodenpolitik». Die Kompetenz für den Kauf liegt gemäss Gemeindeordnung beim Gemeinderat.

Bis sich die Pläne einer gemeinnützigen Immobiliengesellschaft für das Stickerquartier konkretisieren, steht die Liegenschaft an der Oberdorfstrasse 25 für eine Zwischennutzung zur Verfügung. Das Haus soll vermietet werden.

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