Wie die Gemeinde Flawil schreibt, sinken die Abwassergebühren in der Gemeinde per 1. Januar 2024 deutlich.
Gemeindehaus in Flawil.
Gemeindehaus in Flawil. - Nau.ch / Simone Imhof
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Die derzeit gültigen Abwassertarife der Gemeinde Flawil wurden vom Gemeinderat am 22. Januar 2002 erlassen und am 20. September 2005 letztmals angepasst.

Die Schmutzwassergebühr beträgt 1,54 Franken pro Kubikmeter Wasserverbrauch.

Die Entwässerungsgebühr beträgt 0,40 Franken pro Quadratmeter gewichtete Grundstücksfläche.

Einzelne Grundstücke werden pauschal oder mit einem reduzierten Satz fakturiert.

Einnahmenübersicht

In den Jahren 2020 bis 2022 betrug die durchschnittlich fakturierte Abwassermenge rund 610'000 Kubikmeter.

Im gleichen Zeitraum wurden jährlich 1'320'000 Quadratmeter gewichtete Grundstücksfläche verrechnet.

Die Einnahmen setzten sich in dieser Zeit zu rund 64 Prozent aus den verbrauchsabhängigen Abwassergebühren (Schmutzwassergebühren) und zu rund 36 Prozent aus den Entwässerungsgebühren der Grundstücke zusammen.

Jährlicher Finanzbedarf von 1,6 Millionen Franken

Nach dem abgeschlossenen Ausbau der Abwasserreinigungsanlage (ARA) Oberglatt und nach der Sanierung des Entwässerungssystems Töbeli beträgt der Finanzbedarf für die Abwasserbeseitigung rund 1,6 Millionen Franken pro Jahr.

Der Finanzbedarf setzt sich im Wesentlichen aus den Betriebskosten der ARA Oberglatt, dem Unterhalt, den Abschreibungen für die öffentliche Kanalisation sowie den Verwaltungs- und Betriebskosten zusammen.

Der Finanzbedarf zur Deckung der anfallenden Kosten bleibt in den kommenden Jahren voraussichtlich stabil.

Deutliche Reduktion der Gebühren

Die Schmutzwassergebühr wird von 1,54 Franken auf 1,31 Franken pro Kubikmeter gesenkt (minus 14,14 Prozent).

Die Entwässerungsgebühr wird ebenfalls von 0,40 Franken auf 0,30 Franken pro Quadratmeter gewichtete Grundstücksfläche (minus 25 Prozent) angepasst.

Damit entsteht bei der Abwasserbeseitigung eine jährliche Unterdeckung von rund 400'000 Franken.

Die Unterdeckung wird der Reserve Abwasserbeseitigung belastet, welche damit in den nächsten 25 Jahren abgebaut wird.

Keine Einwände des Preisüberwachers

Die Abwassertarife unterstehen nicht dem fakultativen Referendum und bedürfen keiner Genehmigung durch ein Departement des Kantons St.Gallen.

Die Gemeinde Flawil ist jedoch verpflichtet, dem Preisüberwacher vor dem Entscheid die Unterlagen zur Stellungnahme zu unterbreiten.

Der Preisüberwacher hat die Gebührenreduktion geprüft und keine Einwände vorgebracht.

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