Degersheim: Teilzonenplan Hintertschwil Ost
Wie die Gemeinde Degersheim berichtet, hat der Gemeinderat am 17. August den Teilzonenplan Hintertschwil Ost erlassen.

Damit das Industriegebiet östlich der Hauptstrasse in Hintertschwil optimal genutzt werden kann, wurden Anpassungen im Zonenplan nötig. Der Gemeinderat hat am 17. August den Teilzonenplan Hintertschwil Ost erlassen. Nachdem weder Einsprachen dagegen erhoben, noch das Referendum ergriffen wurden, liegt dieser mittlerweile für das Genehmigungsverfahren beim Kanton St.Gallen.
Eine Arrondierung des Industrieareals östlich der Hauptstrasse in Hintertschwil war bereits in der Gesamtrevision des Zonenplans vorgesehen, welche jedoch am 29. November 2020 von der Degersheimer Stimmbevölkerung abgelehnt wurde. Um den Erhalt des betreffenden Industriebetriebs zu sichern, drängte sich der Erlass eines Teilzonenplans auf.
Der Teilzonenplan Hintertschwil Ost, welcher in seinem Teilbereich identisch ist, wie in der Gesamtrevision der Ortsplanung vorgesehen, wurde vom Gemeinderat am 17. August 2021 erlassen. Während der öffentlichen Auflage gingen keine Einsprachen ein, weshalb der Teilzonenplan vom 15. Oktober bis zum 14. November 2021 für das Referendumsverfahren aufgelegt wurde.
Kein Wiederstand gegen das Vorhaben
Auch während der Referendumsauflage war kein Wiederstand gegen das Vorhaben spürbar und bis Ablauf der Referendumsfrist wurden keine Unterschriften eingereicht.
Damit der Teilzonenplan Hintertschwil Ost Rechtsgültigkeit erlangt, ist nun noch die Genehmigung durch das Baudepartement des Kantons St.Gallen erforderlich. Dieses prüft abschliessend, ob der Teilzonenplan keine Bestimmungen aus den übergeordneten Gesetzen von Bund und Kanton verletzt. Zu diesem Zweck wurden die Unterlagen mittlerweile an das Baudepartement übermittelt.