Degersheim führte Alkohol- und Tabaktestkäufe durch
Wie die Gemeinde Degersheim mitteilt, wurde bei den Alkohol- und Tabaktestkäufen in drei Fällen Alkohol an eine minderjährige Person verkauft.

Im Auftrag der Gemeinde führte das Gesundheitsdepartement in den vergangenen Monaten in verschiedenen Betrieben Alkohol- und Tabaktestkäufe durch.
Dabei wurde überprüft, ob die Jugendschutzbestimmungen eingehalten werden. Drei Verkaufsstellen wurden wegen diesbezüglicher Versäumnisse von der Gemeinde gemahnt.
Der Verkauf von alkoholischen Getränken und Tabak an Jugendliche unter 16 Jahre bei hochprozentigem Alkohol unter 18 Jahren ist verboten.
Für den Jugendschutz ist es wichtig, dass dieses Verkaufsverbot auch eingehalten wird.
Betriebe haben die Pflicht, im Zweifelsfall einen Ausweis zu verlangen
Darum lässt die Gemeinde in unregelmässigen Abständen Kontrollen in Form von Testkäufen vornehmen.
Bei diesen Testkäufen versuchen Jugendliche, die das entsprechende Alter noch nicht erreicht haben, in verschiedenen Verkaufsstellen und Restaurants Alkohol und Tabakwaren zu erwerben.
Bestehen Zweifel über das Alter der Konsumenten muss das Verkaufspersonal zwingend einen Ausweis verlangen.
Es kam insgesamt zu drei Verstössen
Diese Vorschrift wurde mit einer Ausnahme in sämtlichen geprüften Betrieben eingehalten.
In zwei Fällen unterlief den Verkaufspersonen jedoch ein Rechnungsfehler, weshalb dennoch Alkohol an eine minderjährige Person verkauft wurde.
In allen anderen geprüften Betrieben wurden die Jugendschutzbestimmungen tadellos umgesetzt.