Dank Reserven: Strom wird günstiger in Oberbüren
Wie die Gemeinde Oberbüren mitteilt, konnten die Strompreise dank im Frühjahr 2023 getätigter Energiebeschaffung ab 2024 gesenkt werden.

Die Energiebranche durchläuft aktuell tiefgreifende Veränderungen, von denen auch die Elektrizitätsversorgung Oberbüren (EVO) betroffen ist.
Viele Positionen des gesamten, kommunalen Tarifs werden durch den Vorlieferanten beziehungsweise den Gesetzgeber verbindlich vorgegeben. Dennoch kann die EVO die Preise per 2024 senken.
Die Strompreise setzen sich aus den drei Komponenten Energie, Netznutzung und Abgaben zusammen.
Die einzelnen Positionen werden durch externe Einflüsse massgeblich geprägt.
Höhere Netznutzungskosten und steigende gesetzliche Abgaben
Aufgrund des wachsenden Zubaus von erneuerbaren Energien und von der Elektromobilität müssen die Stromnetze erweitert und verstärkt werden.
Dies gilt für die gesamte Schweiz. Die vorgelagerten Übertragungsnetze kommunizierten für das kommende Jahr dementsprechend eine Erhöhung der Netznutzungstarife um rund zehn Prozent.
Auch auf politischer Ebene wurden Anpassungen vorgenommen. Die Systemdienstleistungen werden per 2024 erhöht. Weiter wurde eine neue Abgabe von 1,20 Rappen pro Kilowattstunde für den Aufbau von Stromreserven eingeführt.
Die gesetzlichen Abgaben werden somit stark ansteigen und müssen von den Elektrizitätswerken unverändert an die Endverbraucher weitergegeben werden.
Mixpreis sorgt für gleichbleibende Energiekosten
Die Energiekosten (brutto) bleiben verglichen mit dem Jahr 2023 unverändert. Grund dafür ist, dass ein Mixpreis definiert wurde.
Trotz der allgemeinen Erwartung steigender Energiepreise für das Jahr 2024 kann die EVO den Nettopreis dank der Reservebildung aus den Vorjahren reduzieren.
Trotz steigender externer Kosten sinkt der Strompreis
Die EVO hat ihre Finanzstrategie so angepasst, dass der Strompreis für das Jahr 2024 gegenüber dem Vorjahr trotz steigender externer Kosten gesenkt werden kann.
Dies ist mittels erneuter Reduktion des Eigenkapitals und Verzicht auf die Gemeindeabgabe möglich.
Eine entsprechende Gutschrift von rund zwölf Rappen pro Kilowattstunde wird allen Endverbrauchern gewährt.
Ausserdem kann im Jahr 2024 für Betreiber von Fotovoltaikanlagen weiterhin eine attraktive Rückvergütung garantiert werden.