Aufgaben und Entschädigung der Jagd nun klar definiert
Degersheim hat mit der Jagd Degersheim eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen, die Aufgaben für Wildtiere und Naturschutz klar regelt und entschädigt.

Wie die Gemeinde Degersheim berichtet, ist die Jagd Degersheim als Pächterin des Jagdreviers Degersheim zur Erfüllung von verschiedenen gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben verpflichtet. Sie ist aber auch bereit, darüber hinaus Aufgaben zu übernehmen, die der Tier- und Pflanzenwelt zugutekommen. Daher haben die Jagd Degersheim und die Gemeinde eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen.
Die Jagd Degersheim (ehemals Jagdgesellschaft Degersheim) ist Pächterin des Jagdreviers Degersheim. Als Pächterin ist sie gesetzlich für die Erfüllung von verschiedenen Aufgaben verpflichtet, die in der kantonalen Jagdverordnung geregelt sind.
Zusätzlich leistet der Verein viele Aufgaben, die der Tier- und Pflanzenwelt im Wald zugute kommen. Der Gemeinderat anerkennt und schätzt die Leistungen, welche die Jagd Degersheim dafür ehrenamtlich erbringt, sehr.
Aufgaben und Entschädigung klar geregelt
Er hat deswegen mit der Jagd Degersheim eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen, worin die Aufgaben und die entsprechende Entschädigung definiert sind. Unter anderem stellt die Jagd Degersheim sicher, dass die Polizei bei Unfällen mit Wildtieren auf eine Jägerin oder einen Jäger beiziehen kann, und gewährleisten bei Bedarf auch eine Nachsuche.
Weiter helfen sie mit beim Verblenden während der Brut- und Setzzeit oder sie unterhalten die blauen Reflektoren am Strassenrand.