Deutliches Votum für Grund- und Notfallversorgung in Wolhusen
Das Luzerner Kantonsspital soll an allen Standorten, und damit auch in Wolhusen, mindestens eine ambulante und stationäre Grund- und Notfallversorgung anbieten.

Der Kantonsrat hat fünf Einzelinitiativen unterstützt, die einen entsprechenden Gesetzesartikel verlangen.
Die gleichlautenden Einzelinitiativen waren von den Grünen, der SP, der Mitte, der FDP und der SVP wegen den Diskussionen um das Spital Wolhusen eingereicht worden.
Sie wurden am Dienstag, 31. Januar 2023, mit jeweils gegen Hundert Ja- zu einem knappen Dutzend Nein-Stimmen zur weiteren Behandlung an die zuständige Kommission überwiesen.
Danach wird der Kantonsrat erneut und definitiv über das Anliegen beraten.
Gesetzliche Regelung verlangt
Die Einzelinitiativen fordern die Regierung auf, im Spitalgesetz zu verankern, dass an den Standorten Luzern, Sursee und Wolhusen ein Spital mit «mindestens einer ausreichenden, allen zugänglichen ambulanten und stationären medizinischen Grund- und ambulanten und stationären medizinischen Grund- und Notfallversorgung» angeboten wird.
Ohne gesetzliche Regelung bestehe für keinen der Standorte eine ausreichende Garantie für die Grund- und Notfallversorgung, wurden die Einzelinitiativen begründet.
Die Minimalregelung schafft Sicherheit
Die geforderte gesetzliche Minimalregelung schaffe Sicherheit und lasse dem Spital den Spielraum, der für einen wirtschaftlichen und zweckmässigen Betrieb nötig sei.
Befürchtungen, dass Angebote gestrichen werden könnten, bestehen derzeit im Hinterland und im Entlebuch. Das dortige Spital in Wolhusen wird aktuell neu gebaut.










