Die Gemeinden Werthenstein und Wolhusen erweitern den Kreis der bezugsberechtigten Familien für Betreuungsgutscheine.
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Kinderschuhe stehen in der Garderobe in einer Kita. (Symbolbild) - dpa
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Seit einiger Zeit richten die Gemeinden Werthenstein und Wolhusen zur Finanzierung der Kinderbetreuung im Vorschulbereich Betreuungsgutscheine aus. Damit fördern die beiden Gemeinden die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und leisten einen wichtigen Beitrag zur Existenzsicherung von Familien. Nicht zuletzt tun die Gemeinden damit auch etwas für ihr Image als familienfreundliche Gemeinden und steigern die Standortattraktivität.

Die Berechnung der Betreuungsgutscheine richtet sich nach dem Arbeitspensum und dem massgebenden Einkommen der Eltern. Im Frühjahr haben die Gemeinderäte von Werthenstein und Wolhusen beschlossen, ihre Richtlinien per August 2022 dahingehend anzupassen, dass künftig auch vermehrt mittelständische Familien in den Genuss von Betreuungsgutscheinen kommen können.

Neuerdings sind Familien mit einem massgebenden Jahreseinkommen bis 92'000 Franken anspruchsberechtigt. Bisher lag diese Eintrittsschwelle bei 72'000 Franken. Auch die Tagesansätze wurden angepasst. Die ab 1. August 2022 neu geltenden Richtlinien für die Betreuungsgutscheine werden demnächst auf der Webseite der Gemeinde aufgeschaltet. Die beiden Gemeindeverwaltungen helfen bei Fragen gerne weiter.

Die Gutscheine können bei allen zugelassenen Kindertagesstätten gemäss Kinderbetreuung Luzern und bei zugelassenen Tageselternvermittlungsstellen verwendet werden.

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