Wie die Gemeinde Emmen mitteilt, findet mit der Auflage der Revision der Ortsplanung Emmen vom 13. Mai bis 11. Juni 2024 einer der wichtigsten Schritte statt.
Teilrevision.
Revision (Symbolbild). - Pixabay.
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Die Revision der Ortsplanung Emmen ist eines der wichtigsten Vorhaben für die Entwicklung der Gemeinde Emmen in den nächsten Jahren und Jahrzehnten.

Die kommunalen Gesetze und Vorgaben, wie gebaut werden darf, werden revidiert und zeitgemäss erneuert.

Der Einwohnerrat hat am 30. Januar 2024 in der ersten Lesung sämtliche Unterlagen diskutiert und korrigiert. Die beschlossenen Änderungen wurden aufgenommen.

Sie haben damit einen Stand, in den die Mitwirkung der Bevölkerung, die Vorprüfung durch den Kanton und die politische Diskussion durch den Einwohnerrat eingeflossen sind.

Vorgaben der neuen Ortsplanung

Damit gelten ab 13. Mai 2024 die Vorgaben der neuen Ortsplanung gemäss dem kantonalen Planungs- und Baugesetz (PBG) als Planungszone.

Sämtliche Bauvorhaben müssen die bestehenden wie auch die neuen gesetzlichen Vorgaben einhalten.

Die Auflage erfolgt gemäss der kantonalen Planungs- Bauverordnung (PBV), dem kantonalen Waldgesetz (KWaG) sowie gemäss dem kantonalen Gesetz über den Natur- und Landschaftsschutz (NLG).

Einspracheverhandlungen nach Ablauf der Auflage

Aufgelegt werden als grundeigentümerverbindliche Unterlagen das Bau- und Zonenreglement, der Zonenplan inklusive Gefahrenkarte, der Plan zur Strassenraumgestaltung und die Gewässerräume und Anpassung von zwei Baulinien.

Ausserdem werden die Änderungen des Bebauungsplans Feldbreite, die Pläne der Waldfeststellung, die Verordnung zum Schutz von Naturobjekten mit Plan der kommunalen Naturobjekte sowie orientierend die zugehörigen Berichte und Beilagen aufgelegt.

Der Verkehrsrichtplan wird als behördenverbindliches Instrument ebenfalls aufgelegt, dazu können gemäss § 6 Absatz 4 PBG Stellungnahmen abgegeben werden.

Nach Ablauf der öffentlichen Auflage werden die Einsprachen gesichtet und Einspracheverhandlungen durchgeführt.

60-tägige Referendumsfrist vorgesehen

Der Gemeinderat entscheidet basierend auf den Ergebnissen der Einspracheverhandlungen darüber, welche Änderungen aufgenommen werden und welche Einsprachen dem Einwohnerrat zur Ablehnung beantragt werden.

Soweit Änderungen wesentlich sind, kann eine zweite öffentliche Auflage erforderlich werden.

Anschliessend werden die überarbeiteten Unterlagen und die zur Ablehnung beantragten Einsprachen dem Einwohnerrat in der zweiten Lesung zur Beschlussfassung unterbreitet.

Es folgt die 60-tägige Referendumsfrist und in der Folge entweder eine Volksabstimmung oder direkt die Einreichung der Unterlagen zur Genehmigung durch den Regierungsrat.

Die Ortsplanung soll Ende 2025 in Kraft treten

Die Dauer der noch erforderlichen Prozessschritte kann kaum abgeschätzt werden. Ziel ist es, dass die neue Ortsplanung Ende 2025 in Kraft ist.

Nicht aufgelegt wird das Parkplatzreglement, da für dieses kommunale Reglement keine öffentliche Auflage erforderlich ist.

Der Einwohnerrat behandelt das Parkplatzreglement an seiner Sitzung vom 14. Mai 2024 in zweiter Lesung und zur Beschlussfassung.

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