F-35A-Stationierung: Bevölkerung kann sich äussern
Ab dem 18. Mai 2026 liegen die Pläne zur F-35A-Stationierung in Emmen öffentlich auf. Bis am 17. Juni 2026 sind Stellungnahmen beim Bund möglich.

Wie die Gemeinde Emmen informiert, können sich ab 18. Mai 2026 Einwohnerinnen und Einwohner aktiv zu den geplanten Anpassungen rund um den Militärflugplatz Emmen und die künftige Stationierung des Kampfjets F-35A äussern. Der Bund hat dazu zwei Verfahren öffentlich aufgelegt.
In den vergangenen Wochen sind bei der Gemeindeverwaltung vermehrt Fragen zum Thema Fluglärm, Schallschutzfenster und zum weiteren Verfahren eingegangen. Wichtig zu wissen: Zuständig für die Verfahren sowie für die Umsetzung der vorgesehenen Schallschutzmassnahmen ist der Bund beziehungsweise das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS).
Die Gemeinde Emmen kann dazu keine individuellen Auskünfte erteilen. Im Zusammenhang mit der Einführung des F-35A sind Schallschutzmassnahmen für betroffene Gebäude vorgesehen.
Öffentliche Auflage startet am 18. Mai
Das VBS wird direkt auf jene Liegenschaftseigentümerinnen und -eigentümer zugehen, deren Gebäude gemäss den Berechnungen innerhalb des definierten Schallschutzperimeters liegen und Anspruch auf entsprechende Massnahmen haben. Dazu gehören auch die notwendigen Abklärungen und Vor-Ort-Aufnahmen.
Ab 18. Mai 2026 liegen sowohl der Sachplan Militär als auch das militärische Plangenehmigungsverfahren öffentlich auf. Während der Auflagefrist können Einwohnerinnen und Einwohner sowie Organisationen ihre Anliegen, Hinweise, Stellungnahmen, Einwände oder Einsprachen schriftlich einreichen. Die öffentliche Auflage dauert bis 17. Juni 2026.






