Steueramt Rafz bietet Online-Fristverlängerung an
Wie die Gemeinde Rafz mitteilt, kann die Fristverlängerung für die Steuererklärung 2023 noch bis zum 31. März 2024 online oder per telefonisch beantragt werden.

Die ordentliche Einreichefrist für die Steuererklärung 2023 endet am 31. März 2024.
Die Fristverlängerung kann am einfachsten auf der Website der Gemeinde im Online-Schalter beantragt werden.
Dazu wird die aufgedruckte AHVN13 der Steuererklärung benötigt. Die Fristverlängerung kann aber auch gerne telefonisch beim Steueramt Rafz gemeldet werden.
Sobald die Frist abgelaufen ist, kann leider keine Verlängerung mehr gewährt werden.
Online-Ausfüllung der Steuererklärung 2023
Es stehen verschiedene Möglichkeiten zum Ausfüllen der Steuererklärung zur Verfügung.
Auf der Webseite des kantonalen Steueramtes können die Steuererklärung direkt ausgefüllt werden.
Der dazu nötige Zugangscode ist auf allen versandten Steuererklärungen aufgedruckt. Alle Belege können elektronisch und unterschriftsfrei übermittelt werden.
Es muss nichts mehr ausgedruckt werden.
Nutzung von PrivateTax für die Offline-Steuererklärung
Auf der Webseite des kantonalen Steueramtes ist auch das Programm PrivateTax für die Offline-Steuererklärung zu finden.
Dieses kann heruntergeladen und installiert werden. Anschliessend kann die Steuererklärung ausgefüllt werden.
Die Formulare müssen ausgedruckt und unterschrieben mit den Belegen eingereicht werden.
Ausfüllen von Hand
Die Steuererklärungen können auch von Hand ausgefüllt werden. Dabei ist zu achten, dass die Zahlen in den richtigen Zeilen eingetragen werden.
Die Formulare müssen unterschrieben mit den Belegen eingereicht werden. Falls die Formulare noch fehlen, kann das beim Steueramt Rafz gemeldet werden.
Die Steuererklärungen 2023, welche physisch (in Papierform) eigenreicht werden, müssen mit dem bereits adressierten, mitgeschickten Couvert an das Scan-Center in Zürich (neu seit 1. Januar 2024) geschickt werden.