![Rafzerfeld](https://c.nau.ch/i/DyK4V/1024/256/rafzerfeld.jpg)
![Rafzerfeld](https://c.nau.ch/i/BZy38/699/233/rafzerfeld.jpg)
Glattfelden bittet Strassenanstösser um Pflanzenrückschnitt
![Hecken, die an Strassen angrenzen, sollten regelmässig zurückgeschnitten werden. Hecke Strasse angrenzen zurückschneiden](https://c.nau.ch/i/3ydXw/680/hecke-strasse-angrenzen-zuruckschneiden.jpg)
Die Liegenschafteneigentümer werden, gestützt auf §§ 3 bis 18 der kantonalen Strassenabstandsverordnung, aufgefordert, Bäume und Sträucher auf ihrem Grundstück, welche in den Strassen- beziehungsweise Trottoirraum ragen, bis spätestens 31. Oktober 2023, zurückzuschneiden.
Das Lichtraumprofil über dem Trottoir muss jederzeit bis auf eine Höhe von 2,5 Meter und derjenige über der Fahrbahn bis 4,5 Meter von jeglichem Ast- und Blattwerk frei sein.
Beim Rückschnitt ist darauf zu achten, dass die Bepflanzung zu keiner Jahreszeit über die Grundstücksgrenze hinaus ins Strassen- beziehungsweise Trottoirgebiet ragt.
Hydranten müssen gut sichtbar sein
Sträucher und Hecken auf der Kurveninnenseite sind auf 80 Zentimeter Höhe zurückzuschneiden, sodass die Sichtweiten innerorts auf 50 Meter Distanz gewährt sind.
Strassenlampen, Verkehrssignaltafeln, Spiegel und Strassennamensschilder dürfen nicht überwachsen sein.
Hydranten müssen gut sichtbar, bedienbar und mit einem mobilen Löschgerät jederzeit erreichbar sein.