Wasterkingen

Ersatzwahlen für Rechnungsprüfungskommission in Wasterkingen

Nau.ch Lokal
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Rafzerfeld,

Wie die Gemeinde Wasterkingen angibt, findet am 12. Februar 2023 der erste Wahlgang für ein Mitglied und den Präsidenten der Rechnungsprüfungskommission statt.

Wasterkingen
Das Dorfzentrum von Wasterkingen. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Für den verstorbenen Präsidenten der Rechnungsprüfungskommission (RPK), Martin Kunz, ist ein Mitglied der RPK neu zu wählen und der Präsident aus den verbleibenden vier Mitgliedern und dem Ersatzmitglied neu zu bestimmen.

Gemäss der Gemeindeordnung Wasterkingen gelten bei Ersatzwahlen für die an der Urne zu wählenden Gemeindeorgane die Bestimmungen des Gesetzes über die politischen Rechte des Kantons Zürich (GPR) über die stille Wahl.

Sind die Voraussetzungen für die stille Wahl nicht erfüllt, werden gedruckte Wahlzettel verwendet.

Gemäss GPR kommt demnach das Vorverfahren für Mehrheitswahlen zur Anwendung.

Wahlvorschläge sind bis 19. Dezember 2022 einzureichen

Sofern eine Urnenwahl durchgeführt werden muss, hat der Gemeinderat Wasterkingen als wahlleitende Behörde den ersten Wahlgang auf Sonntag, 12. Februar 2023, festgesetzt.

Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am Sonntag, 18. Juni 2023, statt.

Es sind bis spätestens am Montag, 19. Dezember 2022, je getrennte Wahlvorschläge für das Mitglied und den Präsidenten beim Gemeinderat Wasterkingen einzureichen.

Als Präsident wählbar sind nur Behördenmitglieder und das Ersatzmitglied

Wählbar als Mitglied ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde Wasterkingen hat.

Wählbar als Präsident sind die verbleibenden Behördenmitglieder und das vorgeschlagene Ersatzmitglied.

Der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden.

Zusätzlich können der Rufname und die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei angegeben werden.

Der Wahlvorschlag muss von 15 stimmberechtigten Bürgern unterschrieben sein

Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Wasterkingen (Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse) eigenhändig unterzeichnet sein.

Unterschriften können nicht zurückgezogen werden. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag (je für das Ersatzmitglied und den Präsidenten) unterzeichnen.

Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.

Zwei Fristen für Wahlvorschläge

Die provisorischen Wahlvorschläge werden nach Ablauf der ersten Frist veröffentlicht.

Innert einer zweiten Frist von sieben Tagen von der dannzumaligen Publikation an gerechnet können die Vorschläge geändert oder zurückgezogen werden oder es können auch neue Wahlvorschläge eingereicht werden.

Nach Ablauf der zweiten Frist können die Wahlvorschläge nicht mehr verändert werden.

Stille Wahl ist möglich

Die vorgeschlagene Person wird vom Gemeinderat in stiller Wahl als gewählt erklärt, wenn die Zahl der Wahlvorschläge die Zahl der zu besetzenden Stellen (je eine Stelle für das Mitglied und für den Präsidenten) nicht übersteigt und die zunächst vorgeschlagene Person mit der definitiv vorgeschlagenen Person übereinstimmt.

Andernfalls wird eine Urnenwahl angeordnet.

Formulare für die Wahlvorschläge können auf der Gemeindeverwaltung bezogen oder über die Gemeindewebseite heruntergeladen werden.

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